Die Staatsanwaltschaft Frankfurt prüft mögliche Rechtsverletzungen im Reichsbürger-Prozess um Heinrich XIII. Prinz Reuss. Dies berichtet das Onlineportal Epoch Times.

Es gebe Hinweise, dass Polizisten oder Justizvollzugsanstalt-Mitarbeiter Angeklagte – darunter Vitalia B., Johanna Findeisen-Juskowiak und Birgit Malsack-Winkemann – schikanös behandelt haben könnten. Mindestens eine Untersuchungsgefangene sei regelmässig gezwungen worden, sich nackt auszuziehen, um bei ihr körperliche Untesuchungen durchzuführen, so der konkrete Verdacht. Es sei auch «zu anlasslosen Kontrollen der Körperöffnungen» gekommen.

Diese Anschuldigungen beruhen auf einer Eingabe eines Strafverteidigers beim Polizeipräsidium Frankfurt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte die laufenden Untersuchungen.

Die neun Angeklagten, darunter auch drei Frauen, sind in verschiedenen hessischen Haftanstalten untergebracht. Rechtsanwalt Jochen Lober bezeichnete die Massnahmen in der NZZ als «Schikane». Er betonte, dass solche Durchsuchungen nur bei konkreter Gefahrensituation erlaubt seien, dies sei bei seinen Mandanten nicht gegeben gewesen.

Die Polizei übernimmt den Transport der Angeklagten an den Prozesstagen, während die Haftanstalten für die Zuführung zuständig sind. Auch das hessische Justizministerium ist in die Prüfung einbezogen.

Ob sich die Vorwürfe bestätigen, bleibt abzuwarten. Es gilt die Unschuldsvermutung.