An der letzten Sitzung im alten Jahr hat der Bundesrat ein Verhandlungsmandat mit Brüssel verabschiedet. Demnach soll die Schweiz weitgehend der Europäischen Union unterstellt werden. Würde die Schweiz dem zustimmen, würde die EU in Zukunft für die Schweiz einen Grossteil ihrer Gesetze erlassen, nicht mehr die Schweizerinnen und Schweizer.

Alles, was den Binnenmarkt betrifft, müsste die Schweiz übernehmen. So unter anderem das Ausländer-, das Völkerrecht, die Wirtschaftspolitik, das Wettbewerbsrecht, die Verkehrspolitik, die gültigen Normen und vieles mehr.

Und im Streitfall würde der EU-Gerichtshof endgültig entscheiden. Fremdes Recht und fremde Richter würden für die Schweizer verbindlich.

Der Bundesrat hatte leider nicht die Kraft, um gegenüber der EU klarzustellen, dass die Schweizer nicht bereit sind, ihre erfolgreiche Staatsform zu opfern. Leider liessen sich auch die Kantonsregierungen allesamt überfahren, wie die Konferenz der Kantonsregierungen bekanntgab. Der Sonderfall, dass in der Schweiz die Bürger und Bürgerinnen ihre Gesetze selber bestimmen, wäre beseitigt, die Bevölkerung ausgeschaltet.

Volksabstimmungen liebt die EU nicht, weil sie nicht bestimmen kann, wie sie will. So ist es auch für die schweizerischen Politiker, die sich ebenfalls nicht gerne vom Volk dreinreden lassen. Darum opfern sie die Volksrechte leichten Herzens.

Dieser Interessenkonflikt wird uns 2024 und in den folgenden Jahren beschäftigen. So wie damals 1992, als das Volk zum Glück den Kolonialvertrag des Beitritts zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ablehnte.

Die Gewerkschaften scheinen zu realisieren, dass es die Löhne und die Sozialwerke negativ treffen wird.

Leider ist von der Classe politique wenig Widerstand zu erwarten. Darum müssen und können sich die Bürger wehren.