Der Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg stösst ein Urteil aus der Schweiz um. Ein Schweizer Gericht hatte einen Drogendealer aus Bosnien-Herzegowina, der in der Schweiz ansässig ist, zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt und ihn für fünf Jahre des Landes verwiesen.

Den Richtern in Strassburg passt das nicht: Die Schweiz habe damit das Recht des ausländischen Drogenhändlers auf Achtung des Familienlebens verletzt.

Nun darf der Dealer nicht nur in der Schweiz bleiben, die Schweiz muss ihm auf Kosten der Steuerzahler auch eine Genugtuung von 10.000 Franken bezahlen.

Man lerne, Lektion eins: Drogenhandel lohnt sich – dank dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Lektion zwei: Volksentscheide lohnen sich nicht – dank dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Schweizer Volk nahm am 10. November 2010 die Ausschaffungsinitiative an. Der Entscheid des Souveräns: Ausländische Drogenhändler werden automatisch ausgeschafft.

Lektion drei: Schweizer Gerichte sind keine souveränen Gerichte, sie haben nicht das letzte Wort – dank dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.