Die Schweiz wäre ohne Corona-Massnahmen heute zur Hälfte ausgestorben. Das sagte der Zürcher SP-Ständerat in der Sendung «Arena» im Vorfeld der letzten Abstimmung zum Covid-Gesetz.

Ein Zuschauer wandte sich danach an die Ombudsstelle der SRG. Die Aussage von Jositsch sei «eine haarsträubende Behauptung und entbehrt jeglicher wissenschaftlichen Grundlage».

Dennoch schritt Moderator Mario Grossniklaus nicht ein und liess sie im Raum stehen.

Die Ombudsstelle sieht darin keine «Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots». Es sei eine «von jedermann leicht festzustellende Übertreibung» von Jositsch gewesen. Eine Korrektur oder eine Rückfrage vor der Kamera wäre «fehl am Platz» gewesen.

Quelle: SRF

Das gelte auch für die zweite offensichtliche Falschbehauptung in der «Arena». GLP-Nationalrat Martin Bäumle hatte gesagt, man habe zu Zeiten des Zertifikats auch mit einem Test anstelle von Impfung oder Genesung jederzeit alles tun können.

Fakt ist aber, dass in der Schweiz zwei Monate lang «2 G» galt und Tests nicht dazu berechtigten, in dieser Zeit beispielsweise ein Restaurant zu betreten.

Bäumles Irrtum habe die Vergangenheit betroffen und habe damit für die Abstimmung vom 18. Juni keine Bedeutung gehabt, daher habe der Gesprächsleiter nicht einschreiten müssen, so die Ombudsstelle.

Anders hätte es ausgesehen, wenn die Aussage im «1:1»-Gespräch mit dem Moderator gefallen wäre. Dort gehe es «wirklich darum, präzise Angaben zu machen».

Das heisst: In der grossen Runde darf man in der «Arena» ungestraft Unsinn erzählen, solange man einfach offensichtlich übertreibt oder lediglich die Vergangenheit verfälscht.