Der Jurist Valentin Landmann hat recht: Jede Impfung kann Nebenwirkungen mit sich bringen.
Allerdings werden diese Risiken bei den üblichen Impfstoffen stets transparent genannt. Und niemand wird direkt oder indirekt zu einer Impfung gegen Zecken oder die Grippe gezwungen.
Bei der Covid-19-Impfung sah das anders aus. Deshalb liegt Landmann falsch, wenn er die Leute kritisiert, die jetzt wegen Impfschäden vor Gericht ziehen wollen.
Erstens darf man bei einer Impfung voraussetzen, dass die vorbeugende Wirkung allfällige negative Folgen überwiegt. Landmanns Behauptung, die Impfung habe «sehr viele Menschen vor schwerer Erkrankung und Tod bewahrt», ist bis heute nicht bewiesen.
Zweitens wurde uns der Impfstoff als ungefährlich verkauft. Es hiess glasklar, schwere negative Folgen seien völlig ausgeschlossen. Inzwischen berichten aber selbst öffentlich-rechtliche Sender über zerstörte Existenzen nach der Impfung.
Drittens wurde uns die Impfung im grossen Stil aufgenötigt. Wer ungespritzt blieb, konnte nicht am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Wer einen solchen massiven Druck ausübt, muss auch die Verantwortung für Folgeschäden übernehmen.
Viertens haben die Regierungen und die WHO in Gemeinschaft mit den (sozialen) Medien Berichte über schwere Nebenwirkungen der Impfung systematisch zensuriert. Wer kritische Fragen stellte, wurde verbannt.
Damit war es dem durchschnittlichen Konsumenten gar nicht möglich, sich ein objektives Bild über mögliche Gefahren zu machen.
Unbewiesene Wirksamkeit, nicht kommunizierte Gefahren, indirekter Impfzwang und Zensur bei den Meldungen über Impfschäden: Für all das müssen die zuständigen staatlichen Behörden nun Rechenschaft ablegen. Wer denn sonst?