Mit dem Ende der Ampelkoalition stellt sich die Frage: Wie hoch sind die Pensionen der scheidenden Minister?

Nach dem Bundesministergesetz (BMinG) haben Kanzler und Minister grundsätzlich erst nach vier Jahren Anspruch auf ein Ruhegehalt, schreibt die Welt. Doch für den Fall eines vorzeitigen Regierungsendes existiert eine Sonderregelung: Ist ein Mitglied der Bundesregierung mehr als zwei Jahre im Amt, gilt dies als vollständige Amtszeit von vier Jahren.

Das bedeutet: Sollte SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz im Januar wie angekündigt die Vertrauensfrage stellen, würde diese Bedingung für fast alle Ampelminister erfüllt sein – mit einer Ausnahme.

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD), der erst seit Januar 2023 im Amt ist, könnte mit der Zweijahresregel ins Hintertreffen geraten. Allerdings verbleibt dem Bundespräsidenten nach einem negativen Vertrauensvotum ein Zeitraum von bis zu drei Wochen, um den Bundestag aufzulösen, wodurch Pistorius weiterhin die notwendige Zeit für eine Ministerpension im Amt verbleiben könnte.

In Zahlen heisst das: etwa 5500 Euro monatlich, dort beginnen die Bezüge gemäss Pensionsregelungen. Das entspricht 27,74 Prozent des letzten Ministergehalts. Dieser Betrag steigt für jedes weitere Amtsjahr bis auf maximal 71,75 Prozent. Ex-Minister könnten ihre Pension bereits ab dem 60. Lebensjahr mit moderaten Abschlägen beantragen.

Neben dem Ruhegehalt steht den Ministern auch ein Übergangsgeld zu, das sich nach der Amtszeit richtet und bis zu zwei Jahre nach Ausscheiden aus dem Amt ausgezahlt wird. Die ersten drei Monate erhalten ehemalige Minister ihr volles Gehalt, gefolgt von einer Halbierung.