Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat diese Woche ein interessantes Urteil gefällt. Zum ersten Mal befand sie über Beschwerden gegen die Nichtaufschaltung von Kommentaren in Online-Foren von Schweizer Radio und Fernsehen SRF.

Der Befund ist für den Medienriesen ein Debakel. Die Community-Redaktion von SRF hatte Kommentare nicht aufgeschaltet mit der Begründung, sie verstiessen gegen die unternehmenseigene Netiquette und hätten als Inhalt nicht überprüfbare Unterstellungen beziehungsweise Behauptungen.

Das UBI prüfte die Fälle und kam zum Schluss, dass der Sender mit der Nichtaufschaltung die Meinungsfreiheit verletzt.

Es zeigt sich, wie heikel es ist, wenn Pressehäuser die Ansichten ihrer Zuschauer und Leser zensurieren. Die Beurteilung von Journalisten ist selten ein guter Massstab.

Als Prinzip sollte gelten: Lieber grosszügig und eine Debatte ermöglichen als eine Diskussion abwürgen. Zu wichtig ist das Prinzip der Meinungsfreiheit. Die SRG sollte dringend über die Bücher.