Die rot-grüne Staatsmacht dreht durch und geht mit einer gefügig gemachten Justiz gegen Regime-Gegner vor: Die Staatsanwaltschaft München erhebt Anklage gegen den AfD-Politiker Petr Bystron, weil er während einer Rede den rechten Arm zum Hitlergruss gehoben haben soll.

Dass gelegentlich mit dem rechten Arm gewinkt wird, soll bei Menschen vorkommen, etwa wenn ein Taxi gewinkt oder gestikuliert wird oder in einer Rede ein rhetorischer Höhepunkt gestisch flankiert wird – aber wenn es ein Politiker der einzigen ernsthaften Oppositionspartei tut, ist es Nazi-Zeug?

Absurd für jeden, der sich den fraglichen Redeausschnitt unvoreingenommen anschaut.

Man muss erwähnen, dass Bystron Erfahrung mit dem roten Totalitarismus hat: Er wuchs in der Tschechoslowakei auf, wurde im Alter von 15 als Oppositioneller von der dortigen Staatssicherheit festgenommen und erhielt später in der Bundesrepublik Asyl.

Von 2006 bis 2013 war er Mitglied der FDP.