Nach einem Aussetzer von Mitch McConnel (81) diskutiert man in den USA eine Altersgrenze für Politiker. Insgesamt sind 67 der 100 Senatoren 60 Jahre oder älter. Das Durchschnittsalter beträgt 64 Jahre. Der jüngste Republikaner im Senat ist J. D. Vance aus Ohio mit 38 Jahren, bei den Demokraten ist es Jon Ossoff aus Georgia mit 35 Jahren.

In der politischen Geriatrie angekommen sind der Republikaner Charles E. Gassley aus Iowa und die Demokratin Dianne Feinstein aus Kalifornien – beide im 90. Altersjahr. Im Senat gehören 8 Prozent der sogenannten silent-Generation (1925 bis 1945), 65 Prozent der Babyboomer-Generation (1946 bis 1964), 24 Prozent der Generation X (1965 bis 1980) an. 3 Prozent gelten als Millennials (1981 bis 1996), noch niemand vertritt die Generation Z (ab 1997).

Im 435-köpfigen Repräsentantenhaus sieht es nicht besser aus, auch wenn das Durchschnittsalter mit 57 Jahren tiefer liegt. Auch im Unterhaus sind 192 Mandatsträger über 60 Jahre alt, zwölf sogar älter als 80 Jahre. Die drei Jüngsten sind Demokraten: Greg Casar aus Texas, Sara Jacobs aus Kalifornien und Maxwell Alejandro Frost aus Florida. Auf die silent-Generation entfallen 5 Prozent, auf die Babyboomer 44,8 Prozent, die Generation X 38,2 Prozent, die Millennials 11,8 Prozent und auf die Generation Z 0,2 Prozent.

Nach Parteien aufgeschlüsselt, sind die Demokraten sowohl im Senat mit durchschnittlich 65 Jahren als auch im Repräsentantenhaus mit 58 Jahren älter als die Republikaner mit 62 respektive 56 Jahren. In der Schweiz beträgt das Durchschnittsalter im Ständerat 57, im Nationalrat 51 Jahre. Das Schweizer Parlament ist somit rund sieben Jahre jünger als das amerikanische, obwohl die Bevölkerung mit 43 Jahren im Mittel vier Jahre älter ist als in den USA (38,9).

Der 81-jährige Mitch McConnel gilt als einer der mächtigsten republikanischen Strippenzieher der US-Politik. Der Senator aus Kentucky amtete von 2015 bis 2021 als Mehrheitsführer der kleinen Kammer. Er blockierte viele Gesetzesvorhaben der demokratischen Regierung unter Präsident Barack Obama und gehörte zu den engen Vertrauten von Ex-Präsident Donald Trump nach dessen Amtsübernahme. Nach seinem jüngsten besorgniserregenden Medienauftritt, als er – ähnlich wie der aktuelle US-Präsident – plötzlich vor Mikrofonen und Kameras erstarrte und von Mitarbeitern für eine Erholung kurzfristig in Sicherheit gebracht werden musste, legte seine Parteifreundin Nikki Haley ihm und anderen Greisen im Kapitol den Rücktritt nahe.

Ihre Argumentation war aber fadenscheinig. Sie glaubt, dass die Hochbetagten nur deshalb nochmals gewählt wurden, weil sie früher beliebt waren und schon lange im Amt ständen. Die USA benötigten eine neue Generation von Politikern. Dass auch profunde Dossier-Kenntnisse, politische Aktionen und Vorstössen, Erfahrung und Hartnäckigkeit, gute Beziehungen, Kompromissfähigkeit, Reden und Medienauftritte eine Rolle spielen könnten, ist ihr wohl fremd.

Eine neue Generation von Politikern ist noch lange keine Garantie für eine bessere Politik, wie auch die Schweiz zeigt. Aber der Fall McConnell war für die heute 51-jährige Präsidentschaftskandidatin, die ehemalige Gouverneurin von South Carolina und spätere US-Botschafterin bei der Uno, eine günstige Gelegenheit, sich als junge Alternative zu den zwei greisen Spitzenkandidaten Donald Trump (77) und Joe Biden (81) zu profilieren.

Auch in der Schweiz finden Diskussionen über Altersbegrenzungen für politische Ämter statt: Solange parteiintern diskutiert und Regeln gesetzt werden, sei es mit einer Altersobergrenze, höhere Stimmenzahlen für eine Nomination oder einer Amtszeitbeschränkung, ist dies eine private Angelegenheit. Allerdings schreibt unsere Verfassung vor, dass niemand wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung diskriminiert werden darf.

Deshalb wäre die Überprüfung der Rechtmässigkeit von Altersgrenzen für politische Ämter (zum Beispiel Bankräte von Kantonalbanken etc.) durch ein Gericht durchaus willkommen.