Dass der Journalist Hansi Voigt, Ehemann des SRF-Geschäftsleitungsmitglieds Ursula Gabathuler, den Aargauer Nationalrat Andreas Glarner (SVP) angeblich als «Gaga-Rechtsextremisten» bezeichnen darf, hat weitherum für Erstaunen gesorgt. Zuvor hat nämlich die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl mit einer bedingten Busse gegen Voigt ausgesprochen, was dieser bei der nächstfolgenden Instanz anfocht. Es handelt sich vorderhand allerdings lediglich um ein nicht rechtskräftiges Urteil eines Einzelrichters.

Andreas Glarner, der sich nicht anwaltschaftlich vertreten liess, hat bereits angekündigt, dieses Urteil ans Aargauer Obergericht weiterzuziehen. Nun hat aber auch der zuständige Bezirksanwalt mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten gegen dieses Urteil Berufung einlegt. Auch verlangt der Staatsanwalt vom Bezirksgericht ein begründetes Urteil über die Ansicht, dass sich ein Politiker eine solche Beschimpfung gefallen lassen muss.

Zudem verlangt der Staatsanwalt vom Bezirksgericht ein Verhandlungsprotokoll inklusive des Plädoyers der Verteidigung durch Manuel Bertschi vom Anwaltsbüro Zulauf Partner. Man darf auf den entsprechenden Inhalt gespannt sein. Sollten sich mutmasslich ehrverletzende Schimpfwörter, wie sie Hansi Voigt gebrauchte, als rechtmässig in Kauf zu nehmende Kollateralschäden für gewählte Politiker durchsetzen, würden hierzulande einige Dämme brechen.

Die Entschädigung, welche Nationalräte beanspruchen dürfen, wäre dann in der Tat eidgültig eine «Schafseckelzulage», wie sich der verstorbene frühere Bildungsdirektor Alfred Gilgen jeweils auszudrücken pflegte.