Der Vorentscheid der Aussenpolitischen Kommission (APK) des Nationalrats hat es in sich: Sie möchte den neuen bundesrätlichen EU-Anbindungsvertrag unbedingt ins Trockene bringen. In einer breiten europapolitischen Allianz gegen die SVP will eine Mehrheit von sechzehn gegen neun Stimmen die EU anstelle von Volk und Kantonen als Gesetzgeber in der Schweiz installieren und den Europäischen Gerichtshof als letztentscheidendes Gremium akzeptieren.

Sodann hat die nationalrätliche APK entschieden, die Frage von Volks- und Ständemehr bei der alles entscheidenden Abstimmung nicht zu entscheiden. Neben der SVP votierten die Vertreter sämtlicher anderer Parteien dafür, auf diese enorm wichtige staatspolitische Frage nicht einzutreten.

Nur der Zuger Mitte-Präsident Gerhard Pfister stimmte mit den neun SVP-Mitgliedern für dieses wichtige Mitbestimmungsrecht der Kantone. Hans-Peter Portmann (FDP) enthielt sich der Stimme. Was wiederum die Frage aufwirft, was Volksvertreter nützen, die bei einer so einfachen Frage keine Meinung haben.

Mit ihrem unterstützenden Votum zur Preisgabe der schweizerischen Selbstbestimmung und Unabhängigkeit und mit ihrem Ausweichen in der Frage des bewährten Föderalismus macht unser Parlament erneut eine traurige Figur. Schon bei der Jubiläumsfeier von 175 Jahren 1848er Verfassung gaben die National- und Ständeräte unseren höchst erfolgreichen Bundesstaat leider der Lächerlichkeit preis.

Jetzt bereiten sie mit der zwar schlau verheimlichten, aber zweifellos beabsichtigten Umgehung des Ständemehrs beim Rahmenvertrag 2.0 einen eigentlichen Staatsstreich vor. Denn es ist jedem vernünftigen Mitmenschen klar, dass ein derart wichtiges Vertragswerk – genau wie 1972 der EU-Freihandelsvertrag und 1992 der Beitritt zum EWR – sowohl die Mehrheit des Volkes wie jene der Kantone erreichen muss.