Das deutsche Bundes-Verfassungsgericht hat entschieden, dass das Gesetz zu Ehen mit Kindern unter 16 Jahren in der aktuellen Form nicht grundgesetzkonform ist. Es müssten weitere Regelungen zu möglichen Folgen wie Unterhaltsansprüchen geschaffen werden.
Das pauschale Verbot von Kinderehen muss auf Geheiss des Bundes-Verfassungsgerichts nachgebessert werden.
Im Ausland geschlossene Ehen mit Unter-16-Jährigen dürften zwar ohne Prüfung des Einzelfalls für nichtig erklärt werden, teilten die Karlsruher Richter mit. Derzeit fehle jedoch eine Möglichkeit, die Ehe auch nach deutschem Recht wirksam weiterzuführen, sobald beide volljährig sind.
Ausserdem müssen künftig Unterhaltsansprüche wie nach einer Scheidung vorgesehen werden.
Der Beschluss wurde im Fall eines Mädchens gefasst, das mit 14 Jahren in Syrien einen sieben Jahre älteren Mann geheiratet hatte und später nach Deutschland floh.
Mein Tip für heute: Freuen wir uns darüber mehr dass wir nicht so sind als das wir uns darüber ärgern was einige mit uns anstellen. Auf diese Weise bleiben wir fit und wehrhaft für den Fall dass man es eines Tages braucht und der Humor bleibt nicht nur erhalten sonder wird zur Medizin.
Da hilft nur mehr eine Neufassung des Grundgesetzes, hier eine Skizze: 1. Zuwanderer dürfen alles. 2. Länger als 1 Jahr hier lebende dürfen nur, was auf schriftlichen Antrag genehmigt worden ist. 3. Die AfD ist verboten. Eine längst fallige Entrümpelung!
Als ich das vor einigen Tagen im Radio hörte, haute es mich fast aus den🩴. Politisch gewollte, die meist alten Kerle beschützende, geförderte Kinderehen bei illegal eingewanderten Moslems in DE und denen, die bereits vorher da waren. Ist bei den massenhaften Beschneidungen von kleinen Mädchen, besonders die aus Afrika, mittlerweile auch toleriertes "Kulturgut."👹 Ebenso, wie die Genitalverstümmelungen von Neugeborenen bei Moslems und Juden.Alles hoch gelobt und ohne Widerworte in DE akzeptiert!