«Spare in der Zeit, so hast du in der Not.» Dies sagt sich auch der Bundesrat, wenn es um die Altersvorsorge geht. Beispielsweise lehnt er die Einführung der 13. AHV-Rente dezidiert ab.

Auch bei den «Hinterlassenen-Renten» setzt er den Sparhebel an: So will er pro Jahr rund eine Milliarden Franken auf Kosten der Witwen sparen – und so die Praxis der «gesellschaftlichen Realität» anpassen. Mit anderen Worten: Voraussichtlich ab 2026 sollen kinderlose Witwen nur noch eine zweijährige Übergangsrente erhalten.

Eine Ausnahme will er aber zulassen – und die zeugt weder von Fingerspitzengefühl noch von Diplomatie: Hinterbliebene von ehemaligen Bundesratsmitgliedern sowie von Bundesrichtern und Bundeskanzlern erhalten weiterhin eine lebenslange Rente – egal, ob sie Kinder haben oder nicht.

Gemäss den Zeitungen der TX-Gruppe erhalten Partnerinnen und Partner von verstorbenen Magistratinnen und Magistraten weiterhin jährlich rund 142.000 Franken. Ihre Ruhegehälter und Hinterlassenen-Renten folgten «einer anderen Logik», teilte die Bundeskanzlei mit.

Ausformuliert bedeutet dies: Die Ungleichbehandlung der Geschlechter, denen das Gesetz entgegenwirken soll, gebe es bei Bundesräten nicht – dementsprechend müsse nichts angepasst werden.

Die Ruhegehälter und Hinterbliebenen-Renten von Magistratspersonen seien nur bedingt vergleichbar mit den AHV-Renten.

Das Parlament habe über die Vergütung und die Vorsorge von Magistratspersonen entschieden, nicht der Bundesrat selber. Dementsprechend müsse eine Änderung der Regelung auch vom Parlament ausgehen.

Last but not least: Bundesräte kennen kein Rentenalter. Nach ihrem Rücktritt werden sie weiterbezahlt – allerdings «nur» noch mit der Hälfte ihres Gehalts, was jährlich 236.500 Franken entspricht. Insgesamt kostet dies den Bund pro Jahr (inklusive Hinterbliebenen-Renten) 4,3 Millionen Franken.

Oder frei nach Matthäus: «Wer hat, dem wird gegeben werden, und er wird die Fülle haben; wer aber nicht hat, dem wird auch, was er hat, genommen werden.»