Das Magazin Der Spiegel hat sich in einem langen Text an seine Leser gewandt, um die Berichterstattung über die Band Rammstein zu erklären.

Anlass ist ein Gerichtsurteil, das es der Redaktion verbietet, weiterhin den Eindruck zu erwecken, der Sänger Till Lindemann habe Frauen mit K.-o.-Tropfen oder anderen Substanzen ausser Gefecht gesetzt.

Dieses Urteil publiziert der Spiegel nun im Original und betont, dass Lindemann mit seinem Unterlassungsantrag in Teilen recht erhalten habe, andere Teile aber zurückgewiesen worden seien. «Der Kern unserer Berichterstattung bleibt deshalb davon unberührt», heisst es dazu.

So dürfe das Magazin weiter über das «perfide und ausgeklügelte Casting-System» berichten, mit dem Lindemann Frauen für Sex «zugeführt wurden».

Im Fall von narkotisierenden Substanzen habe der Spiegel gar keinen falschen Verdacht erweckt, heisst es in der Stellungnahme.

In den Beiträgen sei nur über die Vermutungen einzelner Frauen berichtet worden, ihnen sei etwas zugeführt worden, wobei diese nicht konkret von Lindemann als Urheber gesprochen hätten. Damit handle es sich um «freie Meinungsäusserungen» und keine Verdachtsbehauptungen.

Deshalb werde man sich gegen das Teilverbot «nun umfassend zur Wehr setzen». Der Spiegel kündigt an, den Fall wenn nötig bis zum Bundesverfassungsgericht weiterzuziehen. Man habe «schon des Öfteren einen langen Atem bewiesen».

Der strittige Artikel ist mit einigen Änderungen, die durch das Urteil nötig wurden, weiterhin online abrufbar.

Die Kritik an der Berichterstattung nennt die Redaktion «zunehmend unsachliche Einschüchterungsversuche». Medien hätten eine «Wachhundfunktion» und müssten auch bereits im Verdachtsstadium über Missstände berichten.