Eigentlich ist es ganz einfach. Der Bundestag müsste sich nur an die eigene Geschäftsordnung halten. Paragraf 2 regelt die Wahl des Präsidenten und seiner Stellvertreter.

Darin heisst es: «Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.»

Eine dieser Fraktionen stellt die Alternative für Deutschland. Doch ein Allparteien-Kartell verweigert ihr einen Sitz. Gerade wurde abermals eine Kandidatur abgebügelt.

Es ist schlimm genug, wenn sich das Parlament nicht an demokratische Regeln hält. Aber das Bundesverfassungsgericht ist ebenfalls Komplize.

Es urteilte, dass die AfD nur das Recht habe, einen Kandidaten aufzustellen. Sie habe jedoch kein Recht «auf ein bestimmtes Wahlergebnis».

Das ist pure Rabulistik, spitzfindige Wortklauberei, die der Demokratie schadet.

Die AfD wird es wieder versuchen und wieder und wieder. Mit jeder Ablehnung wird sie neue Wähler gewinnen – so lange, bis kein Weg an ihr vorbeiführt.

Wunschträume? In einigen ostdeutschen Bundesländern kann es schon nächstes Jahr so weit sein.