Eigentlich, so lautet ja eine Lehre aus dem Krieg in der Ukraine und der seither angekündigten «Zeitenwende», eigentlich sollten sich Länder wie Deutschland bemühen, bei kritischen Themen wie der Energieversorgung ihre Abhängigkeit vom Ausland zu reduzieren.
Im jüngsten Bericht der Robert Habeck unterstellten Bundesnetzagentur, die die Energieversorgung in Deutschland steuert, steht aber das Gegenteil: Deutschland werde «perspektivisch zu einem Nettoimporteur» von Strom, was mit dem Atomausstieg am Samstag zusammenhängt.
Das Ganze ist ein Treppenwitz: Denn genauer gesagt wird Deutschland zu einem Importeur auch von Atomstrom, wie er nebenan zuhauf produziert wird.
Exporteur ist vor allem Frankreich, aber auch die Niederlande, Schweden und Finnland könnten liefern.
Mehr als ein Treppenwitz, geradezu Irrsinn, sind die Gasimporte, die sich Deutschland leistet. Weil das Herauspressen von Gas aus tiefen Gesteinsschichten – das sogenannte Fracking – in Deutschland genauso verboten ist wie jetzt die Atomkraft, muss der Bundeswirtschaftsminister zusehen, dass er solches Gas eben anderswo kauft.
Dabei hat er Erfolg: Anfang des Jahres machte das erste komplett mit US-Frackinggas beladene Schiff in Wilhelmshafen fest und pumpte seine Ladung ins deutsche Gasnetz.
Nur hartgesottene Fans von Robert Habeck können solchen Absurditäten noch gelassen zusehen.
Die anderen müssen denken, dass diese Energiewende in der Klapsmühle geplant sein muss.
Um das zu verstehen, muss man wissen, dass Deutschland das Allergrößte ist, was die menschliche Zivilisation je hervorgebracht hat. Das Land wird von der besten, je dagewesenen Elite geführt, geleitet und gelenkt. Dabei ist es absolut unwichtig, was der Wille oder der Wunsch des Volkes ist, es ist dieser Elite egal, darauf ist sie nicht angewiesen.
Wer weder von der Energieproblematik noch von einer funktionierenden Wirtschaft etwas versteht, zerstört eventuell besonders effektiv.
Die sogenannte Energiewende wurde wohl eher nicht in der Klapsmühle geplant, sondern vermutlich wohl dort, wo man davon profitiert. Cui bono? Und diejenigen, die das Ganze in Berlin mitmachen, haben wohl entweder keinen Durchblick, oder versprechen sich vielleicht materielle Vorteile oder Karrierevorteile davon, den Nutznießern zu helfen? § 266 Strafgesetzbuch gilt für GmbH-Geschäftsführer, aber leider wohl nicht für Abgeordnete, und § 356 StGB wohl leider auch nicht. Eine Strafbarkeitslücke?