Alle paar Monate erheben gewisse Richter ein grosses Geschrei, weil sie an ihre Parteien Mandatsabgaben leisten müssen. Die meisten Richter werden in der Schweiz von den Parteien gemäss deren Stärke portiert. Dies in der richtigen Ansicht, dass damit die verschiedenen Volkskreise und deren Meinung am besten abgebildet wird.

Während Bundesräte, Regierungsräte, National- und Ständeräte, aber auch viele kantonale Mandatsträger getreulich ihre (bescheidenen) Parteisteuern entrichten, weigern sich viele Richter oder machen ständig Schwierigkeiten. Es passt ihnen nicht, dass sie einen winzigen Teil ihres üppigen Gehalts an ihre Partei abtreten müssen, der allein sie doch ihre Karriere und ihre lebenslangen Posten verdanken.

Im Tages-Anzeiger reklamieren wieder einmal gewisse Richter, dass sie Mandatsabgaben entrichten müssen. Dies beschädige ihre Unabhängigkeit, lautet ihre Ausrede. In Wahrheit geht es ihnen nur ums Geld. Denn sonst dürften beispielsweise die Bundesrichter keinesfalls die EU-Gesetzgebung als unserer Verfassung und unseren Gesetzen übergeordnet anerkennen. Denn solche Urteile beschädigen ihre Unabhängigkeit noch viel mehr.

Es gibt überhaupt keinen Beruf, in dem irgendjemand völlige Unabhängigkeit geniessen würde. Regelmässig treten die Richter auch mit der unverschämten Forderung auf, bis zur Pensionierung gewählt zu werden. Das würde den Damen und Herren so passen, dann könnten sie noch mehr tun und lassen, was sie wollen. Statt endlich das zu tun, was sie müssen.

Wie weit her es bei gewissen Richtern mit ihren angeblich so idealen Zielen ist, belegt die Tatsache, dass manche von ihnen aus der Partei austreten, kaum dass sie den Zeitpunkt ihres Altersrücktritts erreicht haben. Um fortan in den verbleibenden Jahren bis zum Tod den mickrigen Jahresbeitrag an jene Partei einzusparen, der sie oft ihr gesamtes Berufsleben verdanken.