Ein 30-jähriger Syrer wurde wegen der Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Osnabrück zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, wie deutsche Medien berichten.
Der Mann hatte das Mädchen betrunken auf dem Heimweg von einer Diskothek getroffen und unter Einsatz von Gewalt vergewaltigt.
Der Verteidiger argumentierte, dass der Mann aufgrund seines Alkoholkonsums enthemmt gewesen sei. Das Gericht befand ihn schuldig, betonte jedoch, dass die Intensität der Vergewaltigung «am unteren Rand» gewesen sei, da es nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen sei.
Zudem betonte der Richter, der Syrer sei «auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden».
Der Mann wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren, einem Näherungsverbot von 50 Metern zum Opfer und einer Zahlung von 3000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Dieses werde dem Opfer zugutekommen.
Es wird erst besser werden - wenn überhaupt! - wenn die Namen solcher Richter genannt werden.
Man sollte zuerst die Eltern des Mädchens zu Rechgenschaft ziehen wegen mangelhafter Aufsichtsfplicht. Und dann hat das Mädchen ebenfalls eine erhebliche Mitverantwortung für den Vorfall. Sie musste wissen dass sie einem ausländischen Mitbürger gegenüber ausreichend Abstand zu halten hat um so etwas zu vermeiden.
Klingt nach Zwangsprostitution. Wenn ich das richtig verstehe , darf man für in Deutschland für 3000 Euro mit Minderjährigen alles machen. Hauptsache sie sterben nicht dabei . Habe ich das so richtig verstanden ?