Bei einer Schiesserei im Dezember 2020 um Pokerschulden auf einem Hinterhof der Kreuzberger Stresemannstrasse soll der heute 48-jährige Ali Abou-Chaker im Vorfeld eine Machete gezückt haben.

Für die Staatsanwältin steht fest, dass die Machete als Drohmittel, zur Machtdemonstration eingesetzt wurde, um die offenen 4000 Euro Spielschulden von dem Italiener Toni V. einzutreiben. V. habe sich «aus Angst abtasten und Geld aus der Tasche ziehen lassen». Drei Jahre und drei Monate Haft verlangte die Staatsanwältin deshalb unter Einbeziehung eines anderen Urteils für räuberische Erpressung.

Der Verteidiger von Abou-Chaker plädierte hingegen dafür, dass sein Mandant die Machete «nicht körperlich eingesetzt» habe. Sie habe lediglich eine Warnfunktion gehabt: «Komm mir nicht zu nahe.» Schliesslich sei Toni V. immer bewaffnet gewesen.

Das Landgericht folgte den Ausführungen des Anwalts. «Die Waffe zum Selbstschutz. Davon gehen wir aus.» Eine Machete bei sich zu tragen, sei grundsätzlich nicht strafbar. Höchstens eine Ordnungswidrigkeit. Ebenso das Abtasten des Mannes. Das gefundene Geld habe er ihm überdies zurückgegeben. Dennoch schoss Toni V. von hinten auf Ali Abou-Chaker sowie Veysel K. und Abas C. Der Italiener wurde dafür bereits zu vier Jahren und neun Monaten wegen versuchten Totschlags verurteilt.

Das Urteil zugunsten von Ali Abou-Chaker scheint jedoch auch mit einer dünnen Beweislage zu tun zu haben. Zeugen seien entweder nicht greifbar gewesen oder hätten sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht bezogen. Dazu widersprüchliche Darstellungen von Toni V. in den Ermittlungen. «Kein Zeuge, auf den man was geben konnte», so die Richterin.

Am Ende huschte Abou-Chaker ein kleines Lächeln über das Gesicht. Wieder ein Sieg über den deutschen Staat.

Die 3 Top-Kommentare zu "Freispruch für Ali Abou-Chaker: Er soll einen Mann mit Waffen bedroht haben. Das Gericht wertete seine Machete jedoch als «Selbstschutz»"
  • onckel fritz

    Aber wehe, eine verwirrte alte Dame phantasiert über die Entführung des Seuchenheiligen Kalle, dann erfolgt Hubschraubereinsatz, Hubschraubereinsatz, Hubschraubereinsatz … Ist halt auch ungefährlicher, einen über 70-jährigen Arzt in Hand- und Fußfesseln zu fast drei Jahren Knast abzuurteilen, als einen Abu Chaker, dessen Familie weiß, wo der Richterin ihr Haus wohnt.

  • Sachse01

    Und ein hier Geborener braucht einen Waffenschein für ein Schweizer Taschenmesser ! Könnte ja eine Funktion gefährlich sein !

  • wolfro

    Ha,ha,ha, allein ein Machete zu tragen ist verboten. Ängstliche Richterinnen sollten zuhause bleiben, oder?