Altbundeskanzler Gerhard Schröder hat keinen Anspruch mehr auf ein staatlich finanziertes Büro. So entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg.

Damit wurde eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom Mai 2023 bestätigt. Schröder, der wegen seiner Nähe zu Russland und Präsident Wladimir Putin in der Kritik steht, hatte gegen den Entzug des Büros geklagt.

Im Mai 2022, nur drei Monate nach dem Einmarsch Russlands in der Ukraine, wurde Schröders Büro «ruhend gestellt». Damit verlor der 80-Jährige die Finanzmittel für Räumlichkeiten und Mitarbeiter. Schröder argumentierte vor Gericht, dass ihm aufgrund von Gewohnheitsrecht und dem Gleichbehandlungsgrundsatz ein Büro zustehe, da auch seine Vorgänger ein solches erhalten hätten. Das OVG wies diese Argumentation zurück. Aus der gängigen Praxis würden sich keine rechtlichen Ansprüche ableiten, so das Gericht.

Schröder bleibt jedoch weiterhin SPD-Mitglied. Anträge auf Parteiausschluss waren von der SPD-Schiedskommission abgelehnt worden.