Medien wie der Tages-Anzeiger beschrieben es als hitzigen «Höhepunkt» des bisherigen Abstimmungskampfs zur Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit (Stopp Impfpflicht)»: Das Rededuell, das ich mit Daniel Jositsch in der «Arena» des Schweizer Radios und Fernsehens (SRF) führte.

Auf die Palme brachte ich den linken Ständerat mit dem Begriff einer «Gesundheits-Apartheid», die unter dem Corona-Regime geherrscht habe. Jositsch fand das «eine Frechheit» und «zynisch».

Gegenfrage an den Rechtsprofessor: Ist es nicht vielmehr eine Frechheit und zynisch, wenn man ganze Bevölkerungsgruppen wie die Ungeimpften willkürlich vom gesellschaftlichen Leben ausschliesst? Und wenn man dies auch im Nachhinein, wo alle Fakten auf dem Tisch liegen, verharmlost und verteidigt?

Denn längst ist amtlich bestätigt, dass die Covid-«Impfung» weder vor einer Infektion noch vor der Weiterverbreitung des Virus schützt. Ergo entbehrt auch jede Massnahme, die Ungeimpfte diskriminiert, jeder Evidenz, jeder noch so minimalen Rückkoppelung mit der Realität.

Auch Jositschs Argument, man solle Gleiches gleich und dürfe Ungleiches ungleich behandeln, verfehlt das Ziel. Die Statuierung eines Fundamentalunterschieds zwischen Geimpften und Ungeimpften, der unterschiedliche Rechte begründe, war nichtig, war evidenzfrei, war darum eben willkürlich.

Geimpfte galten in der Gesundheits-Apartheid als die Weissen, Ungeimpfte als die Schwarzen. Die weissen Geimpften durften rein, die schwarzen Ungeimpften mussten draussen bleiben.

Jositsch findet das bis heute Peanuts und richtig. Nicht in ein Restaurant zu dürfen, nicht an eine Sportveranstaltung zu dürfen, nicht in einen Club zu dürfen, nicht reisen zu dürfen, das sei doch nicht so schlimm, sagte er sinngemäss. Und wörtlich: In ein Restaurant zu dürfen, das sei doch «kein Menschenrecht», kein Grundrecht.

Fragen Sie doch mal einen Schwarzen, wie er es findet, wenn er nicht in ein Restaurant darf.

Ist ja kein Menschenrecht.

Ist ja kein Grundrecht.

Ist doch ganz apart.