Die VorwĂŒrfe wiegen schwer: Ein heute 49-jĂ€hriger Richter des fĂŒnfköpfigen Verwaltungsgerichts des Kantons GraubĂŒnden soll 2021 seine 24-jĂ€hrige Praktikantin mĂŒndlich und körperlich ĂŒber lĂ€ngere Zeit sexuell belĂ€stigt haben.
Im Raum steht sogar der Vorwurf einer Vergewaltigung am 13. Dezember 2021 â und das im GebĂ€ude des Verwaltungsgerichts. Auch hat der verheiratete Mann seiner Praktikantin und deren Freund in einem anonymen Brief mutmasslich gedroht, es sei dafĂŒr gesorgt, dass sie die AnwaltsprĂŒfung nicht bestehe.
Der mittlerweile zurĂŒckgetretene Richter rĂ€umte in seinem Schlusswort zwar weinend ein, dass er eine grosse Dummheit begangen habe. Er habe sich moralisch und ethisch falsch verhalten, sich aber strafrechtlich nichts zu schulden kommen lassen. Er habe eben gemeint, die GesprĂ€che seien einvernehmlich gewesen.
Die Medien behandelten den Prozess in Chur â was die Person des Beschuldigten betrifft â mit grosser Diskretion. Obwohl es sich bei einem kantonalen Verwaltungsrichter mit erheblicher MachtfĂŒlle eigentlich um eine Persönlichkeit des öffentlichen Interesses handeln dĂŒrfte. Sein Name wird aber in verĂ€nderter Form verwendet. Und bezĂŒglich seiner Partei herrscht erst recht OmertĂ .
Da das BĂŒndner Verwaltungsgericht zum Zeitpunkt der mutmasslichen Taten eine SVP-freie Zone war, kann der Beschuldigte dieser Partei unmöglich angehören. Wetten, dass sonst diese Partei und wohl auch der Name des Ex-Richters lĂ€ngst in den Medienschlagzeilen ausgewalzt worden wĂ€re? Wie das in der Vergangenheit mit unbedeutenden SVP-Lokalpolitikern nachweislich verschiedentlich geschehen ist.
Da kann sich glĂŒcklich schĂ€tzen, wer als Richter von der Mitte portiert worden ist. Diese christliche Partei nannte sich damals allerdings noch CVP, was den mutmasslich Fehlbaren bislang vor einer Parteinennung gerettet hat. Getreu dem Grundsatz: «Ich bin nicht krumm, ich bin nicht grad, ich bin ein Christlich-Demokrat.»
WÀre es ein Bank CEO wÀre dieser auf S1 mit Name, Gesicht und Haus jeder Zeitung. Wie hat man einen ehem CEO jahrelang durch seinen Mist gezogen medial? Dort wurde aber nicht mutmasslich durch Vergewaltigung (DNA Nachweis) ein Leben so widerwÀrtig ruiniert. Eine mutmassliche Strafe von 6 Monaten unbedingt scheint gleich noch eine Ohrfeige an das Opfer hinterher der Staatsanwaltschaft. Man darf nicht schreiben was man denkt.
Wenn Richter «meinen» geht's schief. Mir ist kein juristisches Fach mit der Bezeichnung «Meinen» oder «Meinungen» bekannt âŠ
Die BĂŒndner >Amigos< versuchen alles unter den Teppich zu kehren,offenbar können sie ĂŒber diesen, kaum mehr laufen ohne zu stolpern... Empfehle nachhaltige medienwirksame Teppichreiniger.