Im Rahmen der «Langen Nacht der Wissenschaft» an der Humboldt-Universität in Berlin sollte die Biologin und Universitätsangestellte Marie-Luise Vollbrecht im Sommer 2022 einen Vortrag mit dem Titel «Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht: Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt» halten.

Trans-Aktivisten stiegen daraufhin auf die Barrikaden und riefen zum Boykott auf. Und als Vollbrecht in der Zeitung Die Welt einen Artikel publizierte, in dem sie mit anderen Autoren zusammen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorwarf, Minderjährige im Sinne der Trans-Ideologie zu indoktrinieren, war die Entrüstung in der Queer-Gemeinde komplett. Darauf kritisierte die Queer-Beauftragte der Bundesregierung Vollbrecht in scharfem Ton, sie habe ein Pamphlet des Hasses gegen transgeschlechtliche Menschen verfasst.

Die Universität kriegte kalte Füsse, lud die Referentin aus – und schrieb in einer Mitteilung: «Die Meinungen, die Frau Vollbrecht in einem Welt-Artikel am 1. Juni 2022 vertreten hat, stehen nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten.»

Vollbrecht wiederum wollte dies nicht auf sich sitzenlassen. Sie schaltete das Berliner Verwaltungsgericht ein – und erhielt Recht. Die Begründung des Gerichts: Ein unbeteiligter Beobachter müsse aufgrund der Medienmitteilung den Eindruck gewinnen, Vollbrecht bewege sich mit ihren Meinungen in ihrer Gesamtheit ausserhalb des Leitbildes und der Werte der Universität. Diese habe nämlich offengelassen, welche Positionen Vollbrechts nicht mit ihren Werten vereinbar seien. Die Richter erkannten in der Mitteilung der staatlichen Universität deshalb einen rechtswidrigen Grundrechtseingriff. Die Universität verzichtete auf eine Einsprache. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig.

Mit anderen Worten: Die Humboldt-Universität (Gründungsjahr 1810) anerkennt 2024 hochoffiziell, dass es biologisch nur zwei Geschlechter gibt. Ob es dafür allerdings ein kostspieliges und nervenaufreibendes Verfahren gebraucht hätte, ist eine andere Frage.