Wird eine Volksinitiative eingereicht, prüfen National- und Ständerat unter anderem, ob das Gebot der «Einheit der Materie» erfüllt ist. Gültig ist die Volksinitiative nur dann, wenn zwischen den einzelnen Teilen der Abstimmungsvorlage ein sachlicher Zusammenhang besteht. Andernfalls ist die Volksinitiative ungültig. Die Massstäbe bei den Volksrechten sind somit streng.

Offensichtlich ist das Parlament mit sich selber grosszügiger und setzt sich über den Grundsatz der Bundesverfassung hinweg. In der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates haben Mitte-Partei, SP und ein Grüner ein «Päckli» geschnürt. Dieser Antrag «Für Freiheit und Sicherheit» verknüpft 10 Milliarden für den Wiederaufbau der Schweizer Armee mit einer Zahlung von 5 Milliarden Franken an die Ukraine. Selbstverständlich ist den Urhebern aus dem Mitte-links-Lager klar, dass die Ukraine-Zahlung allein weder im Parlament noch im Volk eine Chance hätte. Also verknüpft man sie mit der Zahlung ans Militär, in der Hoffnung, es gebe genug Armeefreunde, die für deren Wiederaufrüstung auch die verfehlten Ukraine-Milliarden in Kauf nehmen.

Solche sachfremden Verknüpfungen setzen die Demokratie – in diesem Fall die parlamentarische – ins Abseits. Denn National- und Ständerat nehmen für sich selber im Falle eine Annahme dieses «Päcklis» mehr Rechte heraus, als sie dem Volk gewähren: Sie halten das Gebot der Einheit der Materie nicht ein. SP und Grüne sind auch mit an Bord, weil sie so die Schuldenbremse – also auch gegen die Verfassung – austricksen können.

Alles natürlich «hinterrücks», denn das Volk, das dieser Schuldenbremse mit über 85 Prozent zugestimmt hat, soll es nicht merken.

Hoffentlich verfügt das Parlament noch über genügend weitsichtige und auf das Wohl des Landes gerichtete Persönlichkeiten, die diesen unredlichen Kuhhandel zu Fall bringen.