Der sogenannte Familiennachzug ist ein Treiber der Zuwanderung in die Schweiz. Und jetzt soll die Zuwanderung über diese Schiene noch beschleunigt werden. Der Bundesrat will die «generelle Wartefrist» für den Familiennachzug von vorläufig aufgenommenen Personen von drei auf zwei Jahre reduzieren.

Das ist ursprünglich nicht die Idee der Schweiz. Es ist die Forderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der kürzlich bereits mit seinem Urteil zu den Klima-Seniorinnen für Schlagzeilen gesorgt hatte.

Vorläufig Aufgenommene sind Personen, die keinen Flüchtlingsstatus haben, die aber trotzdem bleiben dürfen. Die Schweiz wird mit der Befolgung der Bevormundung aus Strassburg für Flüchtlinge, die keine Flüchtlinge sind, noch attraktiver.

Der linke Asylminister Beat Jeans behauptet dennoch, er rechne nicht mit einer Zunahme. Natürlich nicht: Wenn man die Schleusen eines Stausees öffnet, kommt auch nicht mehr Wasser heraus.

Die 3 Top-Kommentare zu "Nach den Klima-Seniorinnen die Flüchtlinge: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte macht jetzt auch Asylpolitik für die Schweiz"
  • baracuda

    Wir akzeptieren keine fremden Richter Herr Jans!

  • jacques landis

    Das Resultat dieser sogenannten "Menschenrechte" : Als ich vor zehn Jahren kurz in Basel war, musste ich feststellen, dass man das "Klein-Basel" mit einem Vorort von Istanbul vergleichen kann. Heute sieht es bereits nach einem Vorort von Ouagadougou aus und der Familiennachzug steckt erst in seinen Anfängen. Von einem Basler habe ich erfahren, dass bereits gegen 90 % der Unterstützungen vom zuständigen Sozialamt an Ausländer gehen. Danke, liebe Linke.

  • gandor

    Wie lange lässt der Bundesrat von der EGMR noch die Hosen runter. ? Wie lange lassen wir diesen Super-Gau noch ? Diese Verarschung ist nicht der Volkswille. Wo bleibt der Volksaufstand gegen unsere "Volksvertreter: ?