Der sogenannte Familiennachzug ist ein Treiber der Zuwanderung in die Schweiz. Und jetzt soll die Zuwanderung über diese Schiene noch beschleunigt werden. Der Bundesrat will die «generelle Wartefrist» für den Familiennachzug von vorläufig aufgenommenen Personen von drei auf zwei Jahre reduzieren.
Das ist ursprünglich nicht die Idee der Schweiz. Es ist die Forderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der kürzlich bereits mit seinem Urteil zu den Klima-Seniorinnen für Schlagzeilen gesorgt hatte.
Vorläufig Aufgenommene sind Personen, die keinen Flüchtlingsstatus haben, die aber trotzdem bleiben dürfen. Die Schweiz wird mit der Befolgung der Bevormundung aus Strassburg für Flüchtlinge, die keine Flüchtlinge sind, noch attraktiver.
Der linke Asylminister Beat Jeans behauptet dennoch, er rechne nicht mit einer Zunahme. Natürlich nicht: Wenn man die Schleusen eines Stausees öffnet, kommt auch nicht mehr Wasser heraus.