Die zweimonatige Abwesenheit von SP-Präsident Cédric Wermuth hat hohe Wellen geschlagen. Wie er in seinem Podcast mit Kollegin Mattea Meyer munter ausplauderte, habe er in den acht Wochen mit seiner Familie die Philippinen und Vietnam bereist.

Nun hat ein solch ausgedehntes Abtauchen lohnmässig bei Parlamentariern keinen Einfluss. Lediglich Sitzungsgelder fallen weg, nicht aber das übrige, wesentlich grössere Einkommen, mit dem die Parlamentarier entschädigt werden.

Mit einer Motion will nun SVP-Nationalrat Andreas Glarner das Büro des Nationalrats beauftragen, Artikel 12 der Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcen-Gesetz so anzupassen, dass jegliche freiwillige Abwesenheiten wie Auszeiten oder Ferien ab vierzehn Tagen zu einer Kürzung der Jahreseinkommen und -entschädigungen führen.

Die Begründung lautet, dass unlängst der Fall eines Parlamentariers publik geworden sei, welcher sich auf Kosten der Steuerzahler eine zweimonatige Auszeit gönnte. Dies stehe allen Parlamentariern frei – «allerdings sollte nicht der Steuerzahler dafür aufkommen müssen».

Somit sei die Regelung zu ändern und die Jahreseinkommen und -entschädigungen auch bei kürzeren Abwesenheiten ab vierzehn Tagen entsprechend anzupassen.