Bundesrätin Karin Keller-Sutter (FDP) hat am Mittwoch neue Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei vorgestellt. Das Herzstück der Vorlage ist ein Behörden-Register über die wirtschaftlich Berechtigten von nicht börsenkotierten Unternehmen. Das soll für mehr Transparenz sorgen, wer die tatsächlichen Geldgeber einer Firma sind.

Ausserdem will Keller-Sutter einen neuen Anlauf nehmen, um strengere Sorgfaltspflicht-Regeln für Anwälte und Notare einzuführen. Der erste Versuch, diese Gilde verstärkt in die Pflicht zu nehmen, scheiterte 2019 im Parlament.

Die St. Gallerin sagt dazu vor den Medien, das Schweizer Dispositiv gegen Geldwäscherei sei gut, es gelte jetzt aber, Lücken zu schliessen und dieses Gesetz den internationalen Standards anzupassen.

Leider konnte sie es sich nicht verkneifen, einen Link zum Krieg in der Ukraine herzustellen: Ein erfreulicher Nebeneffekt sei, so die Bundesrätin, dass diese Massnahmen auch bei der Umsetzung von internationalen Sanktionen helfen würden.

Natürlich wollte Keller-Sutter dem Ausland auch insgeheim signalisieren, dass wir für einen nachhaltigen Finanzplatz sorgen. Die Schweiz musste sich in den letzten Monaten von der internationalen Staaten-Gemeinschaft vorwerfen lassen, sie tue zum Beispiel beim Aufspüren russischer Oligarchen-Gelder zu wenig.

Keller-Sutters Erklärung kann man allerdings ebenso gut auch als Eingeständnis verstehen, dass die Vorwürfe berechtigt sind – obwohl wir bisher mehr russische Gelder blockiert haben als Deutschland und Frankreich und wahrscheinlich sogar auch als die USA.

Der Druck auf die Schweiz wird nicht abnehmen.

Letztendlich muss man aber auch sagen, dass, egal, was die Eidgenossenschaft an neuen Sorgfaltspflicht-Regeln einführt, sie dem Ausland nie reichen werden – weil die Sanktionen gegen Russland auch zum Anlass genommen werden, unseren Finanzplatz zu demontieren.