Die Europäische Union hat eine neue Regelung für Bargeldtransaktionen beschlossen: Käufe über 10.000 Euro dürfen in EU-Ländern zukünftig nicht mehr bar abgewickelt werden. Diese Entscheidung wurde von Unterhändlern des Europaparlaments und der EU-Staaten in Strassburg getroffen. In Deutschland, wo bisher keine solche Grenze existierte, müssen Käufer, die Beträge über 10.000 Euro in bar bezahlen wollen, nun die Herkunft des Geldes offenlegen, wobei der Händler verpflichtet ist, diese Angaben aufzubewahren.

Die Einigung muss noch formell von Europäischem Parlament und EU-Rat bestätigt werden. Parallel dazu plant die EU die Einrichtung einer gemeinsamen Geldwäschebehörde, der Anti-Money Laundering Authority, die die nationalen Aufsichtsbehörden unterstützen soll. Um den Sitz dieser neuen Behörde hat sich unter anderem Frankfurt beworben.