Der Prozess um die vermeintlichen Hetzjagden auf Ausländer in Chemnitz im Jahr 2018 ist geplatzt. Das Landgericht Chemnitz lehnte die Eröffnung einer Hauptverhandlung gegen neun Männer ab, denen die Staatsanwaltschaft Chemnitz Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen hatte. Die Angeklagten waren beschuldigt worden, an Ausschreitungen nach dem Tod des 35-jährigen Deutschen Daniel H. teilgenommen, der bei einer Messerattacke durch den Iraker Alaa S. ums Leben gekommen war.

Die 1. Strafkammer des Landgerichts konnte nach vorläufiger Bewertung der Ermittlungsergebnisse die Vorwürfe nicht bestätigen, berichtete die Junge Freiheit. Die Beteiligung der Angeschuldigten beschränkte sich demnach auf das blosse Mitlaufen in einer Menschenmenge. Das Gericht erkannte zwar gewaltsame Ausschreitungen an, doch konkrete Beweise für die aktive Teilnahme der Beschuldigten an Angriffen auf Ausländer fehlten.

Die Ereignisse in Chemnitz hatten bundesweit für Aufsehen gesorgt: Linke Gruppen und Medien verbreiteten Berichte über Hetzjagden, auch die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte darüber gesprochen. Der Chemnitzer Bürgermeister, die örtliche Presse und der damalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maassen, widersprachen diesen Darstellungen. Maassen wurde daraufhin von seinem Amt entbunden.

Die Staatsanwaltschaft muss nun entscheiden, ob sie die Ermittlungen fortführt oder die Vorwürfe endgültig fallen lässt.