Hochschulen sollen mehr Befugnisse im Kampf gegen Machtmissbrauch durch das Personal haben. Das will die nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerin Ina Brandes von der CDU. Die Regierung hat die neue Fassung des Hochschulgesetzes verabschiedet.
Im Wesentlichen geht es darum, dass Hochschulleitungen künftig bereits selbst handeln können, bevor ein Gericht gesprochen hat. Schlüsselelement dafür: die Umgehung des alten Grundsatzes «Im Zweifel für den Angeklagten».
Wirft beispielsweise eine Studentin einem Professor fehlbares Verhalten vor, kann ihm die Universität kurzerhand den Zutritt zum Gelände verbieten. Zu einem Zeitpunkt, zu dem noch keiner weiss, ob die Vorwürfe überhaupt zutreffen.
Das sei eine «Schutzmassnahme für beide Seiten», heisst es aus dem Wissenschaftsministerium. So könne man die Sache aufklären und weitere Anschuldigungen verhindern.
Faktisch kommt das einer Vorverurteilung gleich. Gerüchte werden auf dem Campus die Runde machen, verbannte Angestellte werden sehr schnell im Zwielicht stehen – ohne dass sie selbst eine Chance haben, Stellung zu beziehen.
Nach ein paar Wochen Zutrittsverbot wird es einem Betroffenen auch nichts mehr nützen, wenn sich die Vorwürfe als haltlos erweisen.
Willkommen zurück im Mittelalter, mit Volldampf dank den Sozis - für alle, zahlen tun immer die anderen.
Die deutsche Justiz ist total überbewertet.
Scharia auf deutsch?