Mehrere Klagen gegen die Wertloserklärung der AT1-Anleihen der Credit Suisse seien beim Bundesverwaltungsgericht eingegangen. Die Frage, ob die Massnahmen verhältnismässig, gegen Treu und Glauben verstossen und ob überhaupt die Voraussetzungen für die Entwertung erfüllt waren, obwohl es zu keiner Liquidation der CS gekommen ist und ausser Garantien keine Gelder aus der Staatskasse geflossen sind, muss gerichtlich geklärt werden. Kommt dazu, dass Finanzministerin Keller Sutter an der Pressekonferenz vom 19. März 2022 den Übernahmedeal als reine private Transaktion bezeichnet hat.

Die Finma hat mit der Wertloserklärung der AT1-Anleihen der Schweiz massiv geschadet, denn derzeit misstraut man sogar Schweizer Industriekonzernen, die sich mit Anleihen im Ausland finanzieren wollen. Auch Kantonalbanken möchten Tier-1- und -2-, aber auch Bail-in-Anleihen (Zwangs-Wandelanleihen) ausgeben. Solche Emissionen kommen die Kantonalbanken nun wesentlich teurer zu stehen als vor dem CS-Fall.

Noch folgenschwerer als dieses ungeschickte Handeln war aber das Nichthandeln der Finma. Sie hätte schon vor Monaten in die Führung der Credit Suisse eingreifen können, mit einem Berufsverbot für VR- oder Geschäftsleistungsmitglieder. Aber wer war denn überhaupt zuständig? Im Finmag (Finanzmarktaufsichts-Gesetz) wird im Artikel 9 festgehalten, dass der Verwaltungsrat über Geschäfte von grosser Tragweite entscheide. Welche Geschäfte damit gemeint sind, ist nicht weiter definiert, und deshalb ist auch die Abgrenzung zur operativen Führung unklar. Meistens ist erst im Nachhinein erkennbar, was wichtig gewesen wäre. Bei jedem Finanzintermediär würde eine solche Vermischung der Kompetenzen von der Finma beanstandet.

Auch die Abgrenzung der Finma zum Bundesrat und zur Oberaufsicht ist nebulös, denn einerseits pocht das Gesetz im Artikel 21 auf die Unabhängigkeit der Finma: «Die Finma übt ihre Aufsichtstätigkeit selbstständig und unabhängig aus.» Dem Bundesrat müssen nur einmal jährlich die Strategie ihrer Aufsichtstätigkeit sowie aktuelle Fragen der Finanzplatzpolitik erläutert werden. Die Finma kommuniziert mit dem Bundesrat über das EFD.

Als Oberaufsicht wird im Gesetz das Parlament aufgeführt. Ob der Bundesrat oder das Parlament aber die Kompetenz besitzen, in die Geschäftsführung der Finma einzugreifen, ist aufgrund des Finmag dennoch unklar und politisch ohnehin eher unerwünscht. Vor allem ist nicht geregelt, wer bei Fehlentscheidungen die Verantwortung trägt, die Kasse der Finma (bzw. des Finanzsektors) oder die Bundeskasse. Angesichts des Credit-Suisse-Falls könnte man durchaus zum Schluss kommen, dass die Finma wesentliche Amtspflichten verletzt hat, wie dies im Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe a) bezüglich der Haftung der Finma festgeschrieben ist. Die eingeklagten 16 Milliarden Franken AT1-Bonds sprengen jedoch das Portemonnaie der Finma mit nur rund 160 Millionen liquiden Mitteln bei weitem.

Theoretisch müsste der Finanzsektor dann die von der Finma verlorenen Milliarden nachfinanzieren, denn gemäss dem Finmag muss der Finanzsektor nicht nur die laufenden Betriebskosten berappen, sondern auch den Aufbau und Erhalt eines Reservetopfs in der Grössenordnung einer Jahreseinnahme der Finma finanzieren. Somit besteht kein Spardruck, und die Beamten können auch aus rein persönlichen Prestigegründen unendlich prozessieren. Deshalb kostet die Finma jedes Jahr mehr. 2022 verschlang sie 146 Millionen Franken.

Dazu kommen aber weitere 73 Millionen Franken, die der Finanzsektor an die von der Finma beauftragten externen Revisionsstellen bezahlen muss. Noch höher fallen die Kosten aus, die Finanzinstituten für die internen und externen ordentlichen aufsichtsrechtlichen Kontrollen und die Anpassungen an die neuen Gesetzes- und Verordnungsflut entstehen.