Die mehrheitlich in Staatsbesitz befindlichen ElektrizitĂ€tsgesellschaften haben diese Hiobsbotschaft erst nach der Abstimmung ĂŒber das «Stromfressergesetz» veröffentlicht, obwohl ihnen das Ergebnis schon vor der Abstimmung bekannt war. Die Verheimlichung diente wohl dazu, die ahnungslosen Ja-Stimmenden nicht zu vergraulen. Ein solches Verhalten ist unehrlich und verwerflich.

Die Energiekriese werde dazu fĂŒhren, dass die Mehrheit der Grundversorger auch 2024 die Strompreise erhöhen mĂŒssten. Eine Umfrage des VSE (Verband Schweizerischer ElektrizitĂ€tsunternehmen) bei 135 ihrer 600 Mitglieder zeige, dass die Strompreise fĂŒr die Haushalte 2024 um weitere drei Rappen, das sind 12 Prozent, zulegen werden. Das macht 120 Franken im Jahr. Und dies, nachdem die Konsumenten bereits 2023 rund 27 Prozent oder sechs Rappen mehr fĂŒr ihren Strom bezahlen mussten.

Pro Durchschnittshaushalt rechnet man mit einem Stromverbrauch von etwas ĂŒber 4000 kWh, so dass sich der Aufschlag auf rund 120 Franken pro Jahr belaufen wird. Aber dies ist noch nicht alles, denn die Netznutzungstarife fĂŒr das Verteilnetz sind noch nicht bekannt. Auch hier ist teilweise mit höheren Kosten zu rechnen. Ferner kommen die Kosten fĂŒr die Notfallmassnahmen (Wasserkraftreserve, Reservekraftwerke, Notstromgruppen) hinzu, die 2024 erstmals in den Netznutzungstarif einfliessen und damit zum Strompreisanstieg beitragen.

Die definitiven Zahlen mit allen Komponenten werden wie ĂŒblich Ende August bekannt sein, Die Festlegung der Strompreise in der Grundversorgung erfolgt nach klaren gesetzlichen Vorgaben und wird von der Eidgenössischen ElektrizitĂ€ts-Kommission Elcom ĂŒberwacht. Bis Ende August mĂŒssen die Grundversorger der Elcom ihre definitiven Tarife fĂŒr das Folgejahr bekannt geben. Werden sie genehmigt, treten sie per 1. Januar des Folgejahres in Kraft.

Die Preiserhöhungen erfolgen, obwohl die grossen Stromgesellschaften 2022 Milliardengewinne geschaufelt haben. Sie werden auch 2023 und 2024 satte Gewinne erwirtschaften, die sie zum Aufbau eines finanziellen Sicherheitspolsters und fĂŒr Investitionen in die Energiewende einsetzen werden.

Der VSE gibt selbst zu, dass fĂŒr die Transformation des Energiesystems auch die Stromnetze um- und ausgebaut werden mĂŒssen, wofĂŒr grosse Investitionen (und damit auch Finanzierungen) notwendig sein werden.

Die Energieknappheit und die dadurch verursachten Mehrkosten sind eine Folge der Energiewende. Die Stromkonsumenten stecken somit bereits mitten in der Finanzierung der Energiewende, die gemĂ€ss Aussagen von Ex-Energieministerin Leuthard nur 40 Franken pro Haushalt und Jahr kosten soll. Und sie behauptete Ende MĂ€rz 2017 in einem Interview mit der Aargauer Zeitung, die Strompreise wĂŒrden bis 2035 dank neuen Technologien fallen. Und sie gab noch einen drauf und bezeichnete die wesentlich höheren Zahlen der SVP, die damals von 3200 Franken sprach, als hanebĂŒchen.

Die Strompreise im internationalen Handel haben zwar im August 2022 ihre historischen Höchstwerte ĂŒberschritten und sind seither massiv, um rund 80 Prozent, zurĂŒckgekommen. Sie liegen wieder auf dem Niveau von vor dem Ukraine-Krieg. Aber unsere Versorger haben zu sehr hohen Preisen Energie fĂŒr das Jahr 2024 und die Folgejahre eingekauft. Vier von fĂŒnf ElektrizitĂ€tsversorgungs-Unternehmen (EVU) beziehen gemĂ€ss dem VSE ihren Strom grossmehrheitlich am Markt, die anderen produzieren ihn hauptsĂ€chlich selbst. Rund 75 Prozent der EVU, die grossmehrheitlich am Markt einkaufen, beschaffen den Strom langfristig, zwei bis drei Jahre im Voraus. Diese ĂŒbersetzten Einkaufspreise werden nun auf die Haushalte abgewĂ€lzt.

Die brutale RealitÀt hat die Wunschdenker bereits zwei Tage nach der Abstimmung eingeholt.

Die 3 Top-Kommentare zu "Zwei Tage nach der Klimagesetz-Abstimmung wird bekannt: Schweizer Strompreise werden 2024 wohl fĂŒr die Mehrheit der Haushalte um 12 Prozent steigen. Das macht 120 Franken mehr im Jahr"
  • Peter Hasler

    Nach meinem Empfinden ist das Verhalten der Stromproduzenten nicht nur stossend und verwerflich, sondern diente ganz klar dazu, die Abstimmung zu gewinnen. Also im Sinne des Bundesrates die anstehende Abstimmung zu beeinflussen. Also fĂŒr mich klar kriminell, und da es sich um bundesnahe bzw. den Kantonen gehörende Betriebe handelt, gilt auch fĂŒr diese, was das Bundesgericht schon mal festgehalten hat: Namentlich gilt fĂŒr Behörden: „Eine verdeckte Einflussnahme ist in besonderem Masse...

  • Peter Hasler

    ...verpönt“, weil sie „fĂŒr die StimmbĂŒrger nicht erkennbar und ohne demokratische Kontrolle erfolgt“... UnzulĂ€ssig sind in diesem Zusammenhang namentlich: - ... - Überrumpelungsmanöver, indem das Gemeinwesen im Abstimmungskampf ABSICHTLICH GEWISSE ARGUMENTE ZURÜCKHÄLT und die Stimmberechtigten damit erst in letzter Minute bedient und ohne Möglichkeit der Gegenrede BEEINFLUSST In dieser AufzĂ€hlung gibt's noch was fĂŒr Berset und die die MS-Medien: die einseitige Versorgung privater Personen, ...

  • Peter Hasler

    ...die sich fĂŒr die Vorlage der Behörden im Abstimmungskampf einsetzen, mit Informationen und mit Dokumentation (spannend, nicht?) Nachzulesen hier: www.admin.ch/dam/gov/de/Bundesrat/Information/eng_br_d.pdf.download.pdf/eng_br_d.pdf