Richter: Sie sind verzeigt worden, weil Sie ein Rotlicht überfahren haben. Auf dem Beweisfoto sind Sie eindeutig als Lenker erkennbar. Dennoch bestreiten Sie, den Wagen gelenkt zu haben?
Angeklagter: Nein, das bestreite ich nicht.
Richter: Aber Sie bestreiten, bei Rot über die Kreuzung gefahren zu sein?
Angeklagter: Auch das bestreite ich nicht.
Richter: Weshalb haben Sie dann Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben?
Angeklagter: Ich habe mehrere
Phasen abgewartet. Die Ampel hat ständig gewechselt von Rot auf Rot und dann wieder auf Rot. Mangels Alternative fuhr ich über die Kreuzung, als die Ampel gerade mal wieder
weniger rot war.
...
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Grünes Pack oder rotes Pack ist einerlei.