Es wäre an sich eine gute Idee und ein schöner Service für die Leser. Die Redaktion von 20 Minuten erklärt in einem kompakten Videoclip von 63 Sekunden eine Abstimmungsvorlage. Wer noch ahnungslos ist, soll in kürzester Zeit einen Überblick erhalten.

Das Beispiel des Covid-Gesetzes, über das wir am 18. Juni abstimmen, zeigt aber: Es geht nicht um eine neutrale Auslegeordnung, die bei der Meinungsbildung helfen soll.

44 Sekunden lang präsentiert uns die Sprecherin die Argumente von Bundesrat und Parlament für ein Ja. Die Inhalte des Gesetzes werden einfach übernommen und wiedergegeben.

Ausserdem wird das Gesetz verharmlost. Es gehe darum, bis zum Jahr 2024 «ein paar Massnahmen» aufrechtzuerhalten, und mit diesen würden die Bevölkerung und das Gesundheitssystem geschützt. Das wird nicht im Konjunktiv gesagt, sondern als Tatsache formuliert.

Danach folgen noch neun Sekunden, in denen die Argumente des Referendumskomitees genannt werden. Oder auch nicht. Es heisst einfach, die Gegner des Gesetzes würden dieses als «nutzlos und schädlich» erachten.

Das lange Argumentarium der Massnahmengegner wird nicht erwähnt. Es umfasst unter anderem das diskriminierende Zertifikat, den Hinweis auf das ausufernde Notrecht, die Beschneidung der Grundrechte und die Kollateralschäden durch die Massnahmen.

Begrüssung, 44 Sekunden unkritische Wiedergabe der Pro-Argumente, ein Satz zu den Gegenargumenten und Absage: Das sind die 63 Sekunden Abstimmungserklärung auf 20 Minuten.