Ab dem 1. Januar 2025 gilt in der Schweiz das sogenannte Burkaverbot. Das 2021 von Volk und Ständen beschlossene Gesetz untersagt das Verhüllen des Gesichts an öffentlich zugänglichen Orten. Verstösse werden mit einer Sofortbusse von 100 Franken geahndet. Das Verbot betrifft religiöse Gesichtsschleier wie Burkas und Nikabs, richtet sich aber auch gegen vermummte Demonstrierende und Hooligans.

Ausnahmen sind etwa für religiöse Zeremonien, kulturelle Anlässe wie die Fasnacht, Halloween, Kälteschutz sowie gesundheitliche und künstlerische Zwecke vorgesehen. Demonstrationen können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls eine Sondergenehmigung erhalten.