Die Finma forderte an ihrer Medienkonferenz vom 19. Dezember 2023 als Konsequenz des CS-Debakels ein Senior-Management-Regime mit Verantwortlichkeitsdokumenten, eine Bussenkompetenz und die Möglichkeit, Enforcement-Verfahren regelmässig zu veröffentlichen. Dass auch die Finma aus ihrem wiederholten Versagen dringend Lehren ziehen sollte, war hingegen kein Thema.
Wenn man den 87-seitigen Bericht analysiert, stellt man zwar eine emsige Tätigkeit der Finanzmarktaufsicht fest, aber sie hat sich nicht durchgesetzt, obwohl sie über die notwendigen Kompetenzen verfügte. So zählt die Finma minutiös die zwischen 2018 und 2022 getätigten 108 Vor-Ort-Kontrollen und 382 aufgedeckte Problemhaufen auf, von denen 113 als zu riskant oder kritisch beanstandet wurden. Dennoch kam es nur zu elf Durchsetzungsverfahren und sechzehn Strafanzeigen sowie zu drei Verfahren gegen Einzelpersonen. Eher überraschend ist hingegen das Eingeständnis, dass die Finma mehrmals in die operative Tätigkeit der CS eingegriffen habe (Seite 56).
Der Bericht versinkt in Lobhudeleien über die intensive Zusammenarbeit mit ausländischen Aufsichts- und Finanzbehörden. Was diskutiert wurde, wer welche Standpunkte vertrat, wer welche Verantwortung übernahm und welche Instruktionen an die Schweizer Behörden erfolgten, wird nicht offengelegt.
Der rasante Liquiditätsabzug der Kunden und der Ausschluss der CS vom Euroclear-Zahlungssystem haben bekanntlich zum Ende der Bank geführt. Was den Liquiditätsabfluss betrifft, so sieht die Finma heute ein, dass sie den Notbedarf falsch eingeschätzt hat, angeblich, weil die angewandten Modelle versagten.
Die Eigenmitteldecke erfüllte bis zum bitteren Ende immer die gesetzlichen Anforderungen, zumal die CS seit 2011, wohl auch zur Verlustabdeckung, für 20 Milliarden Franken Aktienkapital und Zwangswandelanleihen ausgegeben hat.
Die Finma gibt auch zu, dass die Recovery- und Resolution-Pläne nicht umgesetzt werden konnten. Genau diese unpraktikable Notfallplanung hat die SVP 2011 im Parlament beanstandet und die «Too big to fail»-Gesetzgebung abgelehnt, wofür sie heftig kritisiert wurde. Manchmal braucht es offensichtlich einen Krisenfall, bis die Einsicht reift.
Der Finma-Bericht strotzt vor Rechtfertigungen für ihr Nicht-Handeln, angefangen bei der komplizierten CS-Struktur mit 1100 Gesellschaften bis zu den häufigen Managementwechseln. Einzelne Massnahmen wurden zwar ergriffen, aber die CS-Spitze blieb verschont, obwohl diese mehrmals Umstrukturierungen zur Eindämmung der Ertragsvolatilität versprach, die Pläne aber nicht umsetzte. In vielen Fällen kamen die CS-Leute den Anordnungen der Finma nicht nach, sie verweigerten oder gaben sogar irreführende Auskünfte. Die seit 2010 bezahlten 15 Milliarden Franken Bussen und Vergleichszahlungen und mehrere Bonitäts-Abstufungen durch Rating-Agenturen waren doch klare Warnsignale für eine mangelhafte Führung.
Die Ausrede, die Gewährsprüfung sei eine rein polizeiliche Prüfung, ist eine plumpe Schutzbehauptung. Es fehlte doch auch auf der Führungsebene in vielen Fällen nicht nur an Charakter und Risikobewusstsein, sondern auch an Fachkenntnissen, die für eine Bewilligung geprüft werden müssten. Wenn variable Vergütungen, wie im Bericht erwähnt, im Widerspruch zu Grundsatz 5 des Finma-Rundschreibens (bei Verlust massgeblich kürzen oder streichen) standen, warum hat die Finma dann nicht gehandelt?
Die Finma erwähnt in ihrem Bericht vieles, aber wie die Kontakte zum neuen CEO der UBS, Sergio Ermotti, zustande kamen, ob im Sanierungsfall überhaupt ein geeigneter Sanierungsbeauftragter zur Verfügung gestanden hätte und über die Verantwortung der Revisionsstelle, darüber herrscht Stillschweigen. Letztere hat bis zum 19. März 2023 die Bewilligungsvoraussetzungen der CS bestätigt.
Sie hat auch die deutlich überhöhten Buchwerte der Investment-Banking-Töchter in den USA und in Grossbritannien akzeptiert, die wegen der drohenden Verluste einen Verkauf erschwerten.
Die Finma hätte mit dem Bericht auch die Gelegenheit gehabt, aufzuzeigen, weshalb die CS im Investmentbanking Geld verlor, ihre amerikanischen Konkurrenten hingegen Jahr für Jahr Milliardengewinne erzielen. Über die verordnete Wertlosigkeitserklärung der AT-1-Anleihen wird zwar berichtet, aber die Begründung bleibt zweifelhaft.
Klarheit darüber wird wohl erst das Bundesverwaltungsgericht schaffen.
Auflösen. Völlig überforderte, unfähige, inkompetente Truppe, die sich nur zum Zweck der Selbstbeschäftigung (Löhne viel zu hoch) profiliert.
Ich habe mir erlaubt, die beruflichen Lebensläufe der Führungspersönlichkeiten zu studieren … äh, wie sollen diese Leute grosse Banken und Versicherungen überwachen?! Sorry …
Einmal mehr beweist staatliche Bürokratie eine absurde Haltung des Besser-Wissens wie immer. Wann merken eigentlich die Bürger dass sie ihr Geld zum Fenster raus werfen mit dem steten aufpumpen des Staats-Molochs?