«Wer journalistische Rechte einengt, beschneidet die Informations- und Meinungsfreiheit»: Das hält der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) in seinem Grundsatzprogramm fest. Er trete «für die Freiheit und Unabhängigkeit» der Journalisten ein.

Betonhart scheinen diese Grundsätze nicht zu sein. Mika Beuster, Bundesvorsitzender des DJV, zeigt viel Verständnis für das Verbot der Zeitschrift Compact durch das Bundesinnenministerium.

Compact habe nichts mit Journalismus zu tun, sondern sei «verschwörungsideologisch» und rechtsextrem. Die Pressefreiheit gelte grundsätzlich zwar auch, wenn einem eine Publikation politisch nicht gefalle. Aber hier sei «die Schwelle zum Extremismus überschritten».

Stefan Endter, Vorsitzender des regionalen Ablegers DVJ Nord, teilt diese Meinung. Das Verbot sei sicherlich «ordentlich geprüft» worden. Es sei eine Art «letztes Mittel, das eine Demokratie auch braucht».

Beuster zweifelt ebenfalls nicht daran, «dass das Bundesinnenministerium juristisch sauber gearbeitet hat». Vor Gericht werde das Verbot wohl Bestand haben.

Auf welcher Expertise diese Einschätzung fusst, ist unklar. Denn der bekannte Medienanwalt Joachim Steinhöfel hält das Verbot klar für nicht vereinbar mit der Pressefreiheit.

Die Inhalte von Compact seien zwar «höchst widerlich, aber nicht verfassungswidrig». Und den Vorwurf von verzerrender und manipulativer Darstellung könne man auch ARD, ZDF, Bild und anderen Medien machen.

Ein Verbot eines Mediums sei nur möglich, wenn Straftaten vorlägen, was hier nach heutigem Wissensstand nicht der Fall sei.

Vor Gericht könne es zu einem «riesigen Fiasko» für Innenministerin Nancy Faeser (SPD) kommen. Diese sei zudem «eine grössere Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung als dieses Magazin».