Eigentlich war das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ein Schuss vor den Bug des Verfassungsschutzes. Denn das Gericht stellte klar: «Was für einen Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen ausreicht, führt (…) nicht zwangsläufig zur Annahme einer erwiesen extremistischen Bestrebung.»

Deshalb, so das Gericht weiter, dürfe der Verfassungsschutz «in keiner Weise» auch nur den Eindruck erwecken, die AfD sei eine erwiesen extremistische Partei. Das nämlich wäre verfassungswidrig. Und nicht nur der Verfassungsschutz darf das nicht, auch keine andere Amtsperson. Etwa die Bundesinnenministerin.

Doch nicht nur, dass das Gericht dem Verfassungsschutz untersagt, den Eindruck zu erwecken, die AfD als Ganze sei eine erwiesen extremistische Partei. Auch das Vorgehen des BVS rügten die Richter. Denn in der AfD gebe es zwar demokratie-feindliche Äusserungen, aber «nicht in der Häufigkeit und Dichte wie vom Bundesamt angenommen».

Alles ziemlich peinlich für den Verfassungsschutz. Was aber macht Verfassungsschutzpräsident Haldenwang? Zeigt er sich einsichtig? Zerknirscht? Gelobt er Besserung? Mitnichten. Ein «Erfolg für die Demokratie» sei das Urteil. Und in vollkommener Verkennung der Tatsachen: «Das BfV hat heute (...) auf ganzer Linie obsiegt.»

So funktioniert anscheinend Kommunikation à la Haldenwang: Tatsachen verdrehen, Ergebnisse im eigenen Sinne beschönigen, Fakten ausblenden. «Die Sonne lacht für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung», gab Haldenwang abschliessend zu Protokoll. Eher ist das Gegenteil der Fall. Denn wo ein Inlandsgeheimdienst seinen Aufgaben nicht gerecht wird, da verdunkelt sich der Himmel über der Gesellschaft.