Die Kriminalität im Land steigt markant. Die Zahl der Straftaten nahm im vergangen Jahr gegenüber 2022 um 14 Prozent zu. Hauptsächlich verantwortlich dafür sind Ausländer. Sie sind um ein Mehrfaches krimineller als Schweizer.
Unter den kriminellen Ausländern wiederum ragt eine Gruppe besonders negativ heraus: die Asylkriminellen. Ihr Anteil an den Beschuldigten stieg in bloss einem Jahr um 50 Prozent! Die Einbrüche in Fahrzeuge erreichten ein Allzeithoch und eine Steigerung um über 71 Prozent. Auch die Gewaltstraftaten nahmen zu.
Trotz dieser Entwicklung wird das Sicherheitsproblem immer noch aus politischen Motiven verwedelt und vernebelt. Dabei geben sich die Verwedler und Vernebler nicht einmal die Mühe, ihre vorsätzliche Realitätsblindheit zu verstecken.
Ein anschauliches Beispiel dafür liefert Tamedia, das grösste private Medienhaus der Schweiz. «Es geht hier um eine Migrationsproblematik», stellt Mark Burkhard insbesondere zu den besonders stark gestiegenen Diebstählen fest, die zum Grossteil auf das Konto von Nordafrikanern gehen. Burkhard weiss, wovon er spricht: Er ist als Präsident der Konferenz der Polizeikommandanten der oberste Polizist im Land.
Und Tamedia? Die Konzernmedien bringen tatsächlich das Kunststück fertig, dass derselbe Journalist, der Burkhard interviewt, daneben einen Kommentar platziert, in dem Sätze stehen wie: «Zum Umgang mit der Kriminalität gehört auch, dass man sich mit mutmasslichen Tätergruppen auseinandersetzt, bevor man ‹Alle ausschaffen!› brüllt.» Oder: «Gleichzeitig müssen wir lernen, besser mit solchen Phänomenen umzugehen.»
Wer so spricht, macht sich im übertragenen Sinn zum Mittäter und Komplizen der Kriminellen.
Wie wär’s, wenn wir stattdessen das Problem an der Wurzel packten und die Zuwanderungs- und Asylpolitik endlich gemäss der Bundesverfassung korrekt umsetzten?
Herr Gut, ich mache ein Beispiel, so wie sich das gehört. In der BV in Art 121 heisst es: "...wenn sie (die Ausländer) wegen Raub ... oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind...sind sie von der zuständigen Behörde aus der Schweiz auszuweisen". So, jetzt die Logik, dazu bedarfs es eine iQ von >60: Erst nach dem Delikt und der Verurteilung dürfen sie ausgeschafft werden. Und jetzt meine Frage an Sie: Was genau soll endlich so umgesetzt werden, wie es in der BV steht?
Lieber Herr Gut: Was steht denn in der Bundesverfassung denn über die Zuwanderungs- und Asylpolitik? Darf ich bitten, die entsprechenden BV Artikeln zu zitieren?
Virologe und Epidemiologe Gut lenkt unseren scharfen Blick, wohl unbeabsichtigt, weil er auch zu denen gehört, auf die "Verwedler und Vernebler" des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, die sich dabei zu Komplizen nicht nur von irgendwelchen Kleinkriminellen machen, sondern gleich von den grössten Kriegsverbrechern unserer Zeit, Little Putin und seinen Unholden.