Die Stadt Göttingen hat grünes Licht für den Abriss eines Mehrfamilienhauses erhalten, das um 1,26 Meter höher als erlaubt gebaut wurde. Das Verwaltungsgericht Göttingen wies eine Klage der Immobilienfirma ab, die sich gegen den Abriss wehrte.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Gebäude vorsätzlich gegen Bauvorschriften errichtet worden sei. Die Stadt betonte, es gehe darum, ein Zeichen für die Einhaltung von Bauvorschriften zu setzen. Seit zehn Jahren steht die Baustelle still, der Bauherr sucht weiterhin nach einem Kompromiss, bislang ohne Erfolg, berichtet der Sender NDR.
Für das Gebäude lag keine Genehmigung für eine Abweichung von der vorgeschriebenen Traufhöhe von 6,5 Metern vor. Tatsächlich wurde es mit einer Höhe von 7,76 Metern errichtet. Ein zuvor genehmigter Antrag auf eine geringfügige Abweichung wurde überschritten, woraufhin die Stadt 2016 einen Abrissbescheid erliess. Ein Widerspruch des Bauherrn und zwei Gerichtsverfahren blieben erfolglos.
Die Stadt Göttingen hält an ihrem Vorgehen fest, bleibt aber gesprächsbereit – allerdings nur im Rahmen der bestehenden Bauvorschriften.
Wenn ein Hochstapeln ein Abrissgrund ist, hinfort mit Grünen & Co. Sie türmen Schulden und gesellschaftliche Schuld auf. Ok, anderes Thema ...
"Wir bauen auf, wir reißen nieder, so gibt es Arbeit immer wieder", hieß es in der DDR. Es lebe die Bürokratie! Aber nicht immer: So hat sich in Berlin eigenartigerweise noch niemand getraut, den Abriß einer Moschee zu fordern, deren Minarette versehentlich etwas zu hoch geraten sind.
Wehret den Anfängen - natürlich sollte der Abriss durch entsprechende Anpassung vermieden werden, sofern möglich. Allerdings kann man davon ausgehen, dass der Bauherr mit voller Absicht den Bebauungsplan missachtet hat, um das Dachgeschoss als vollwertigen Wohnraum nutzbar zu machen. Die Behörden haben eben nicht mitgespielt, sich vor vollendete Tatsachen stellen und "sich eine Nase drehen" zu lassen. Wer nicht hören will, muss fühlen!