Es sei eine «Entscheidung mit Signalwirkung», jubelten die Kläger. Das Landgericht Frankfurt hat entschieden: Der ehemalige Bild-Chefredaktor Julian Reichelt darf einen Mann, der sich als Frau identifiziert, nicht «Mann» nennen.

In einem Beitrag auf Reichelts Blog Pleiteticker war die Transfrau Janina Kluge zunächst als «biologischer Mann» und danach als «Mann» bezeichnet worden. Das Gericht hiess eine einstweilige Verfügung dagegen gut. Derzeit ist der Beitrag noch im Original zu finden.

Kluges Anwalt zeigte sich vom Urteil begeistert: «Niemand muss hinnehmen, bewusst dem falschen Geschlecht zugeordnet zu werden.»

Man könnte nun diskutieren, ob jemand, der als Mann geboren wurde und sich später zur Frau berufen fühlt, nicht eben genau das macht: Sich bewusst falsch zuordnen.

Für Medienschaffende dürfte es nun anstrengend werden. Ein neues Gesetz in Deutschland sieht vor, dass jeder sein Geschlecht künftig mal schnell auf dem Standesamt ändern kann. Was gestern noch richtig war, wäre damit morgen vielleicht schon falsch – und Stoff für ein Gericht.

Aber auch im Privatleben drohen Probleme. Die Richter folgten in ihrem Beschluss der Begründung der Kläger, «Misgendern» sei ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Wie man im Alltag wissen soll, als was sich das Gegenüber derzeit gerade fühlt und als was es angesprochen werden will, sagen sie nicht.

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Der Journalist kann es noch weiterziehen.