Deutschland sei für sie nicht einfach ein Ort, sondern Heimat. Das sagte ein 16-jähriges Mädchen in einem Video auf Tiktok. Ausserdem teilte sie einen Clip der Schlümpfe, in dem es hiess, diese seien ebenso blau wie Deutschland – vermutlich in Anlehnung an die himmelblaue AfD.

Diese zwei Vorgänge versetzten einen Schuldirektor im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern so sehr in Aufregung, dass er die Polizei rief – gegen die eigene Schülerin. Er vermutete «verfassungsfeindliche Inhalte».

Drei Beamten holten das Mädchen mitten aus dem Unterricht und eskortierten es zum Lehrerzimmer. Nur um kurz darauf dort festzustellen, dass kein Straftatbestand vorliegt.

Dennoch wurde die Schülerin belehrt, sie solle in Zukunft solche Beiträge «zu ihrem eigenen Schutz» unterlassen. Das wird als «Gefährderansprache» bezeichnet.

Als mögliche Straftatbestände für solche Fälle wurde eine Verletzung des Verbots verfassungsfeindlicher oder terroristischer Kennzeichen genannt. Darunter fällt beispielsweise das Hakenkreuz. Schlümpfe oder der Begriff «Heimat» waren zumindest bisher nicht darunter erfasst.

Der Schuldirektor stellt sich weiterhin auf den Standpunkt, er habe in solchen Fällen die Pflicht, die Polizei zu alarmieren. Mit dem Ergebnis, dass die Schülerin trotz Fehlen eines Straftatbestands nun polizeilich erfasst ist, weil jeder Einsatz dokumentiert wird.

Die Vorgänge sind inzwischen ein Politikum. Die AfD-Fraktion im Landtag will ihn dort thematisieren. Sie kritisiert, dass die Schulen «immer mehr zur Gesinnungsschnüffelei benutzt werden sollen».