Für städtische Siedlungen gilt in Zürich neuerdings ein Autoverbot. Wer sich um eine Mietwohnung in der Überbauung Tramdepot bewirbt, muss eine «Autoverzichtserklärung» unterschreiben. «Alle künftigen Bewohnenden (sic) dürfen kein Auto besitzen», erklärt ein Sprecher der Stadt dem Tages-Anzeiger.

Wie radikal die grösste Schweizer Stadt dabei vorgeht, untermauert die folgende Bestimmung: Den Bewohnern ist es auch nicht gestattet, anderswo einen Parkplatz zu mieten oder ein Auto in der blauen Zone abzustellen. Der Verbotsanspruch der Stadt ist total. Freie Wahl der Verkehrsmittel? Das war einmal.

In ihrer blinden Autofeindlichkeit kümmert es die Stadtoberen auch nicht, dass Minderheiten diskriminiert werden. Denn was ist, wenn jemand aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen auf ein Auto angewiesen ist?

Und überhaupt: Was geht den Staat das Privatleben der Bürger an? Hier finden schleichende Verschiebungen statt, die letztlich die grosse Errungenschaft des neuzeitlichen aufgeklärten Staats aushöhlen: die Trennung von Öffentlichem und Privatem. Nur in totalitären oder theokratischen Staaten gilt diese Unterscheidung nicht.

Der Lenkungs- und Erziehungsstaat im Zeichen der links-grünen Ideologie scheint sich in dieselbe Richtung zu entwickeln. Die liberale Demokratie aus mündigen und selbstverantwortlichen Bürgern weicht einer Politik der Bevormundung. Die neuen Sittenwächter machen das Auto unfreiwillig zum Symbol verglimmender Freiheit.