Die Universität Bonn durfte ihrer Professorin Ulrike Guérot die Kündigung aussprechen. Das hat das Arbeitsgericht Bonn entschieden. Guérot war an dieses gelangt, um sich gegen die Kündigung zu wehren.

Der Politologin wird vorgeworfen, in mehreren Büchern Plagiate verwendet zu haben. Sie habe Aussagen aus anderen Quellen zitiert, ohne diese zu benennen.

Das Arbeitsgericht sieht diesen Tatbestand anhand des Buchs «Warum Europa eine Republik werden muss» als erfüllt. Er sei deshalb besonders schwerwiegend, weil Ulrike Guérot keine wissenschaftliche Anfängerin sei. Entsprechend sei auch keine Abmahnung vor der Kündigung nötig gewesen.

Tobias Gall, der Anwalt von Guérot, hat gegenüber der Weltwoche bereits bestätigt, dass er das Urteil weiterziehen werde. Der Vorwurf einer Täuschung gegenüber der Universität sei «nicht nachvollziehbar und kündigungsrechtlich völlig überraschend».

Sobald das schriftliche Urteil vorlege, werde er Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln einlegen, so Gall. Denn er halte die Entscheidung «für schlicht falsch und unhaltbar».

Es gehe auch darum, die wissenschaftliche Reputation der Professorin wiederherzustellen. Deshalb strebe sie weiterhin eine Rückkehr an die Universität Bonn an.

Ulrike Guérot galt lange als geachtete Stimme in der Wissenschaft. Aufmerksamkeit zog sie mit dem Bestseller «Wer schweigt, stimmt zu» auf sich, in dem sie die Corona-Politik und die Schutzmassnahmen scharf kritisierte.

Auch mit der Forderung nach sofortigen Friedensverhandlungen zwischen Russland und der Ukraine stiess sie auf Kritik.

Zum Prozess vor dem Arbeitsgericht waren mehrere Dutzend Unterstützer von Guérot angereist, die auf Transparenten Wissenschaftsfreiheit forderten.