Per 31. Mai 2023 muss ein Mieter einer Gemeindewohnung im zürcherischen Seegräben seine Sachen packen. Nicht weil er die Miete nicht bezahlt oder die Nachbarn mit Lärm belästigt hätte.
Der Grund ist ein anderer: Die 5,5 Zimmer werden danach von Asylsuchenden bewohnt.
Die Gemeinde sei vom Kanton verpflichtet worden, Wohnraum für Flüchtlinge bereitzustellen, schreibt die Gemeindeverwaltung Seegräben in einem Brief vom 22. Februar 2023 an den Mieter.
Aber leider habe man auf dem freien Wohnungsmarkt trotz intensiver Suche keine geeigneten Objekte gefunden. Deshalb werde man nun die gemeindeeigene Liegenschaft für die Unterbringung nutzen.
«Wir bedauern, dass wir keine andere Lösung finden konnten, und hoffen, dass Sie schnell eine neue Wohnung finden», heisst es weiter. Screenshots des Schreibens kursieren seither in den sozialen Medien.
Der Brief endet mit einem überaus grosszügigen Angebot: Sollte der Rausgeschmissene vor Ende Mai fündig werden mit einem neuen Zuhause, dürfe er natürlich trotz Kündigungsfrist schon früher gehen.
@burg-Und wovon träumen Sie nachts noch so?Das wird nie geschehen,ob in der Schweiz,gleich gar nicht in DE! In DE wird jeder Bürgermeister monatl.danach bezahlt,wieviel Einwohner "sein Reich" hat. Allein deswegen plärr(ten) ja gerade diese Leutchen:"Wir haben Plaaatz","Alle Repefugees aus aller Welt kommt zu uns"!,usw. Gerade auf"n-tv":Eine syrische,Erdbeben geschädigte Mutter mit 12 unmündigen Kindern klagt:"Hier sehe ich keine Zukunft mehr für mich &meine Kinder,ich muß hier weg."Auf Nach🇩🇪🤦♀️
Die Schweiz guckt sich also doch das links-grüne Handeln gegen die eigenen Bürger ab. Viel Spaß beim Untergang! Die DE "Regierung" lässt nicht nur sämtliche Erdbebengeschädigte aus der Türkei "3 Monate" rein, nein auch die "Syrer", die in DE Verwandte haben, welche eine "Lebenshaltungskosten Verpflichtung" für ihre Gäste unterschreiben müssen. Das endet so, dass sowie die angebl. Syrer& Türken (die Drucker laufen bereits heiß) in DE sind, Asyl beantragen & keinem Einlader Kosten entstehen.👏
Hoffentlich zeigen die Bürger den betreffenden Gemeindevertretern, dass, wer gegen die Bürger entscheidet, sich bald ein neues Pöstchen suchen kann. Er darf natürlich auch gerne vorzeitig von seinem Pöstchen zurücktreten.