In einer Ausgabe seiner Sendung «ZDF Magazin Royale» hatte Jan Böhmermann einem Imkerei-Unternehmen «Greenwashing» vorgeworfen. Der Imker hatte zuvor keine Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Der Betroffene reagierte kreativ. Er setzte für eine neue Honigsorte das Gesicht und ein erfundenes Zitat von Jan Böhmermann als Werbemassnahme ein.

Der ZDF-Moderator sah daraufhin seine Persönlichkeitsrechte verletzt und forderte eine einstweilige Verfügung gegen das Produkt, wie die Weltwoche berichtete.

Das Landgericht Dresden hat nun in erster Instanz zugunsten des Imkers entschieden. Böhmermanns Antrag wurde abgewiesen.

Die Begründung: Die werbliche Gegenaktion des Kleinunternehmers sei von der Satirefreiheit gedeckt. Die Persönlichkeitsrechte des Antragsstellers seien dieser untergeordnet.

Böhmermann kann das noch nicht rechtskräftige Urteil an das Oberlandesgericht Dresden weiterziehen. Die Anwälte des Imkers haben bereits angekündigt, für ein solches Berufungsverfahren bereit zu sein, nachdem die erste Instanz ihren Argumenten weitgehend gefolgt ist.

TV-Moderator Jan Böhmermann ist damit Opfer seiner eigenen Taktik geworden. Er hat sich bei früheren Gelegenheiten selbst bei umstrittenen Aktionen mit der Freiheit der Satire gerechtfertigt.