Im Streit um die Berichterstattung von Correctiv zu einem Treffen angeblich rechter Kreise in Potsdam, über das die Weltwoche berichtete, hat das Landgericht Hamburg auf Antrag des Verfassungsrechtlers Ulrich Vosgerau eine einstweilige Verfügung erlassen. Demnach hat Correctiv in seinem Bericht vom 10. Januar den Antragsteller in einer Passage falsch wiedergegeben.

In dem Bericht hatte es geheissen, Vosgerau halte den Vorschlag, «man könne vor den kommenden Wahlen ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmässigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen, für denkbar: Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit».

Vosgerau habe jedoch deutlich gemacht, dass er ein massenhaftes Vorgehen gerade nicht befürworte. Dagegen habe Correctiv die Äusserungen Vosgeraus zu dem Thema nicht konkret vorgetragen. Die Kammer sei darum davon ausgegangen, dass das Zitat unrichtig widergegeben worden sei. Vosgerau stehe ein Unterlassungsanspruch zu.

In zwei weiteren Punkten hatte der Antragsteller keinen Erfolg. Correctiv kann gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen. Dann müsste das Landgericht neu entscheiden. Vosgerau kann – soweit sein Antrag keinen Erfolg hat – sofortige Beschwerde erheben. In diesem Fall müsste sich das Hanseatische Oberlandesgericht mit dem Streit befassen.