Dass der grösste Lump im Land der Denunziant ist, scheint einmal mehr der Fall Aiwanger zu bestätigen.

Denn inzwischen ist klar, dass ein nicht unerheblicher Teil der Informationen, mit denen die Süddeutsche Zeitung – so darf man wohl annehmen – die Politkarriere des bayerischen Wirtschaftsministers zu beenden hoffte, von dessen ehemaligen Lehrer Franz G. stammt.

Franz G. kandidierte 2020 für seinen heimischen Gemeinderat für die SPD (ohne allerdings Parteimitglied zu sein) und gilt als gewerkschaftsnah. Konservativen Positionen hingegen steht Franz G. kritisch gegenüber. Das ist selbstverständlich kein Verbrechen, sondern sein gutes Recht. Schwierig wird es jedoch, wenn politisches Engagement, Berufsethos und Dienstpflicht miteinander in Konflikt geraten.

Denn Lehrer haben auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses über die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeiten bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren (§14 a, Absatz 1, Lehrerdienstordnung des Landes Bayern).

Oder einfacher formuliert: Auch Lehrer unterliegen einer Art Schweigepflicht. Es ist ihnen untersagt, mit Anekdoten aus dem Leben ihrer ehemaligen Schüler hausieren zu gehen. Und das aus gutem Grund.

Gegen dieses Gebot hat Franz G. verstossen. Wie die Sache rechtlich zu würdigen ist, hat ein Gericht zu entscheiden.

Dass es jedoch möglich war, mit diesem Verstoss gegen jedes berufliche Ethos und eine staatliche Dienstordnung moralinsaure Empörung auszulösen, wirft kein gutes Licht auf die mediale Öffentlichkeit in Deutschland.