Die Polizei dürfe Koksern das Pulver nicht mehr wegnehmen, schreibt die Sonntagszeitung.
Für Aufregung sorgt eine Entscheidung des Bundesgerichts zu Cannabis, die sich laut Experten auch auf harte Drogen wie eben Kokain auswirke. Die neue Regelung erlaube es den Betroffenen, die Drogen für den Eigenkonsum zu behalten – obwohl der Konsum weiterhin illegal ist.
Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen daher kleine Mengen harter Drogen nicht mehr konfiszieren, wenn die betroffene Person angibt, sie für den Eigenkonsum zu verwenden. Was auch bei Strassendealern selbstverständlich positiv aufgenommen werde, wie die Sonntagszeitung schreibt. Für sie werde es einfacher, sich der Strafverfolgung zu entziehen und ihre illegalen Aktivitäten fortzusetzen.
Macht nur weiter so im Dealerparadies Schweiz. Das ist genau die Weisheit des Bundesgerichts die ich mir vorstelle.
Kann ich davon ausgehen, dass jene Richter, welche dieses Urteil gesprochen haben, ebenfalls solche Substanzen konsumieren und sich damit einen Gefallen tun?
Offenbar ist solche Denke normal für die heutige Zeit: Konsum ist verboten, aber Eigenkonsum ist erlaubt! Häh? Als Nächstes kommt dann wohl das Argument, dass man halt nur 'ein Jahr Eigenkonsum' auf sich trug...
Entweder ist drogenkonsum illegal und dann wird der Stoff beschlagnahmt, oder der Konsum ist legal und dann darf eine genau bezeichnete Menge als Eigenkonsum gelten. Ich weiss nicht was für Figuren an unserem Bundesgericht solch blödsinnige Urteile fällen, man verliert langsam jeden Respekt vor solchem Gebaren.
Ein Dealer hat die Menge für eine Person bei sich, der Rest ist in der Nähe versteckt. Hat er verkauft, holt er neues. Wird er geschnappt, behauptet er, das ist für den Eigenkonsum und lacht sich einen Wolf ob so viel Unfähigkeit und Dummheit.
Damit avancieren Narcotica zu einer Art konvertierbarer Reservewährung oder potenteres Tauschmittel als beispielsweise Gold. Angesichts solch' pandemischer Zustände könnte man schlussfolgern: das Leben in Kapitaloligarchien ist offensichtlich nicht anders zu ertragen. Doch so weit würde ich nicht gehen wollen.
Hatte vor gut 20 Jahren ein Gespräch mit einem Wiener Polizisten der Drogenberatung mit
Eltern von Kindern die das Gymnasium besuchen. Er war sehr deprimiert da er Anweisungen bekommen hatte Straßendealer nicht mehr zu verhaften sondern nur noch deren Personalien
fest zu halten und Drogen nicht zu beschlagnahmen wenn erklärt wurde "Eigenbedarf".
Also, alter Hut was heute angeblich von Bundesgericht entschieden wurde!
Sind die verrückt oder ist das Bundesgericht bereits von der Mafia unterwandert?
Wenn einen Drogenabhängigen seine tgl. Droge beschlagtnahmt wird, ist dies insofern kontraproduktiv: 1) Der Abhängige muss sich in derr Szene nochmals
Stoff kaufen. Also, der Konsum wird durch diese poliz. Massnahme gefördert. 2) Evtl. muss der Abhängige eine kleinkri-
nilelle Handlung begehen, (da Dro-
gen teuer sind.) um nochmals dazuzukommen. Und an die Grossen kommt die Justiz niemals. Diese sitzen in den Vostandsetagen der grossen Konzerne, im UNO-Komplex in Genf, in der Politik etc.
Zum Zerstören von Gesellschaft, Freiheit und Demokratie gehört offenbar auch die Lähmung und Abschaffung einer effizienten Polizei... stattdessen die Schaffung einer mächtigen Richterdiktatur ..........
Wozu besitzen, ohne zu gebrauchen? Bloss anschauen, daran riechen (beim Kokain mit dem gebührenden Abstand, damit es nicht gesnifft werden kann. Dann müsste noch dieser Mindestabstand beim Riechen gerichtlich mit einem Gutachten definiert und mit 2 Vergleichsgutachten gestützt werden.) Wo hört dieser Unsinn auf?
Nichts ist mehr so in der Schweiz, wie es und wie sie war, nicht einmal das BG, die Schweiz muss offensichtlich doch zu Kalkutta werden. Der Konsum ist illegal und doch dürfen die Dealer das Kokain behalten, um dieses -natürlich- weiterzuverkaufen. ... Sehr logisch! Das Jus-Studium ist heute auch für die Katze. Jeder Feld-, Wald- und Wiesenanwalt mit wenig Hirn kann das Gesetz herumreissen, und das BG gibt ihm recht! Genial, unsere Justiz!
Die Sozial-, Haftpflicht- und Invalidenversicherungen sowie insbesodere auch die Krankenkassen müssten im Gegenzug (wie bei Verletzungen bei der Ausübung von Risikosportarten) von der Übernahme von Behandlungs und "Folgekosten" befreit werden.
Das gegenwärtige Gesetz schützt zwar in einem gewissen Rahmen BTM-Konsumenten, und davon profitieren leider wohl auch BTM-Gewerbetreibende, aber bei einem im Einzelfall konkreten Straftatverdacht, sollte doch der Poliezi wohl zumindest die vorläufige Beschlagnahme der BTM zu Untersuchungszwecken und Beweiszwecken, eigentlich auch derzeit wohl noch erlaubt sein? Und erst, wenn das Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren abgeschlossen ist, sollte der Besitzer sich das Zeug wieder abholen können? Oder?
Als Nächstens könnte man der Polizei verbieten kleines Diebstahlsgut zu beschlagnahmen, solange dieses dem Eigengebrauch dient.
Ich mußte mal, auf Anordnung des deutsche Amtgerichtes, einem Einbrecher sein Einbruchswerkzeug zurückgeben. (Ich wurde vom Täter auf Unterschlagung und Rückgabe dieser Werkzeuge und Hilfsmittel verklagt)Wenn das Gericht diese hätte haben wollen, -oder einen Nachweis der Ensorgung- wäre dies für mich absolut normal gewesen und ich hätte sogar die Ensorgungskosten freiwillig getragen.
@rme-aed
„Ich mußte mal, auf Anordnung des deutsche Amtgerichtes, einem Einbrecher sein Einbruchswerkzeug zurückgeben …“ -
🙉 Auweia. Kann ja nicht wahr sein! Sachen gibt’s … 🤦♀️
Die Bundesgerichtrichter sind weit entfernt von der Strasse. Sie lassen auch die Polizisten mit abgesägten Hosen da stehen. Wenn es so weiter geht mit den weltfremden Richtern kann man ja die Drogen ganz legalisieren, zum Schaden der Gesellschaft.
NEIN nicht zum Schaden der Gesellschaft!!!
Alle Folgekosten müssten von sämtlichen Versicherungsleistungen ausgeschlossen werden.
Das ist der Richterstaat: Als Nächstes darf wohl die Polizei die Waffen von Gewaltverbrechern nicht mehr kassieren!
Nur bei Geschwindigkeit und beim Parken gibt es kein Ermessen! Hier gibt es nicht zu deuten oder abzuwägen.
Zu was für eine Bananenrepublik müssen wir noch verkommen, bis es genug ist?
Erschreckend, die Schweiz wird dem kaputten Deutschland immer ähnlicher.
Richtig so, denn die Polizei verkauft es sonst weiter oder braucht es selber.
Das Urteil betrifft die Einziehung kleiner Mengen von Cannabis (max. 10g). Dass es auch auf harte Drogen anwendbar sein soll, ist überhaupt nicht zwingend.
Was nützt es den klitzekleinen Goldfischchen mit übergrosser Snief👃 schwimmend hinterher zu Jagen?🐡 Die vermehren sich doch wie Eintagsfliegen!🪰🙄 Und mit der Zeit geht einem sicherlich als 🐢👮🏼♂️👮🏻 die Puste aus….heutzutage wegen dem sehr Looongem Covid doppelt so schnell….so denkt man zumindest!🤔 Wäre es nicht besser die überzähligen riesengrossen mutierten Königs-Koks-Haie👑🦈 direkt in die Fänge zu bekommen? Leider wirken die alle trotz ihrer mega Grösse im Ozean unsichtbar!🤩🤷♀
Wer Eigengebrauch geltend machen will, muss nachweisen, dass er der tatsächlich der Eigentümer der (illegalen) Ware ist, sonst muss man davon ausgehen, dass die Ware auch illegal im Besitz der Person ist. Das kann man Beispiel mir einer Quittung für den (legalen) Erwerb der Ware tun, die auch gleichzeitig den Nachweis liefert, dass die MWSt korrekt abgerechnet wurde. /Sarkasmus aus
Der Görlitzer Park ist überall! Wir brauchen uns nichts vorzumachen, zuviele derer die das Sagen haben machen da mit oder haben Kids die da mitmachen.
Polizei darf Koksern das Pulver nicht mehr wegnehmen, sagen Experten... Ok, aber was passiert dann? Wir man das mit Polizei teilen? Wie sieht dann aus mit dem Messer oder Pistole?
„Die Zahl der Drogen Toten steigt“
„Lauterbach fordert Legalisierung von Cannabis und Kokain.“
(20.9.20, WELT)
Da die Drogenpolitik gescheitert ist, der Staat dem nicht Herr wird, wird zusehends mehr und mehr legalisiert. So einfach ist das - nicht nur im Bereich Drogen (in anderen Bereichen heißt es dann nicht „legalisieren“ sondern bedeutet „unter den Teppich kehren“).
Drogenkonsum von Alkohol bis Z-Drugs ist Privatsache. Die Sozial-, Haftpflicht- und Invalidenversicherungen sowie insbesodere auch die Krankenkassen müssten allerdings (wie zum Beispiel von Verletzungen bei der Ausübung von Risikosportarten) von der Übernahme von Behandlungs und "Folgekosten" befreit werden.
Drogenkonsum incl. Alkohol wird jetzt immer öfter benutzt, um Straftaten begehen zu können, ohne richtig dafür verurteilt werden zu können. Man nimmt vorher was, begeht eine Straftat / Körperverletzung und kommt davon; evtl. gibt’s eine lächerliche Bewährungsstrafe.
Wie im Beispiel „Der Afghane (Wiederholungstäter) bekam nach Vergewaltigung 22 Mon. auf Bewährung u. eine Auflage: Er darf nur noch wenig Bier trinken. 0,5 Promille!“ 🙈
Streichen wir sämtliche Leistungen an Drogenkonsumenten. Damit stoppen wir die Kostenexplosion der Krankenversicherungsprämien
Entweder ist drogenkonsum illegal und dann wird der Stoff beschlagnahmt, oder der Konsum ist legal und dann darf eine genau bezeichnete Menge als Eigenkonsum gelten.
Ich weiss nicht was für Figuren an unserem Bundesgericht solch blödsinnige Urteile fällen, man verliert langsam jeden Respekt vor solchem Gebaren.
Diese obengenannten Drogen sind sehr viel harmloser denn die Klimadroge, gruenedroge, solar and Winddroge und und und...
Ein Dealer hat die Menge für eine Person bei sich, der Rest ist in der Nähe versteckt. Hat er verkauft, holt er neues. Wird er geschnappt, behauptet er, das ist für den Eigenkonsum und lacht sich einen Wolf ob so viel Unfähigkeit und Dummheit.
Kann ich davon ausgehen, dass jene Richter, welche dieses Urteil gesprochen haben, ebenfalls solche Substanzen konsumieren und sich damit einen Gefallen tun?
Es ist ein offenes Geheimnis, dass in allerhöchsten Kreisen Kokain konsumiert wird. Natürlich wird das in Abrede gestellt. Aber die Drogendezernate dürften darüber bestens informiert sein.
Das wurde schon vor Jahren in einem deutschen TV-Sender thematisiert.
Wird nächstens ein gleich liederlicher Umgang mit Waffengesetz am Bundesgericht beschlossen? Wohl kaum, das sind ja grossmehrheitlich auch keine linksgrün progressiven Kreise, bei denen Justiz geradezu bei der Suche nach Schlupflöchern behilflich ist.
Offenbar ist solche Denke normal für die heutige Zeit: Konsum ist verboten, aber Eigenkonsum ist erlaubt! Häh? Als Nächstes kommt dann wohl das Argument, dass man halt nur 'ein Jahr Eigenkonsum' auf sich trug...
Macht nur weiter so im Dealerparadies Schweiz. Das ist genau die Weisheit des Bundesgerichts die ich mir vorstelle.
Die rauchen das Zeug doch selbst. Vielleicht sollten solche Richter (die für mich keine sind und darum wohl selbst auch Kinderlos) sich mal die Bilder vom Platzspitz in Zürich hervorholen. Da muss man einfach abhängig sein, sonst gibt es keine solchen Urteile. b.schaller
Man muss schon ein Studierter sein, um beim Studium des Bundesgerichtsurteils den Durchblick zu behalten. Auf der einen Seite das Verbot und auf der anderen das Eigentum. Mit anderen Worten: Es müsste ok sein, eine Waffe auf sich zu tragen, den man wird sie ja nicht einsetzen! Weiterziehen a den Menschen Gerichtshof: Menschen “müssen” das Recht haben, Drogen nicht nur zu besitzen sondern auch zu konsumieren! Möglichst vor der Street Parade!
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Damit avancieren Narcotica zu einer Art konvertierbarer Reservewährung oder potenteres Tauschmittel als beispielsweise Gold. Angesichts solch' pandemischer Zustände könnte man schlussfolgern: das Leben in Kapitaloligarchien ist offensichtlich nicht anders zu ertragen. Doch so weit würde ich nicht gehen wollen.
Hatte vor gut 20 Jahren ein Gespräch mit einem Wiener Polizisten der Drogenberatung mit Eltern von Kindern die das Gymnasium besuchen. Er war sehr deprimiert da er Anweisungen bekommen hatte Straßendealer nicht mehr zu verhaften sondern nur noch deren Personalien fest zu halten und Drogen nicht zu beschlagnahmen wenn erklärt wurde "Eigenbedarf". Also, alter Hut was heute angeblich von Bundesgericht entschieden wurde!
Sind die verrückt oder ist das Bundesgericht bereits von der Mafia unterwandert?