Alice Weidel, die Spitzenkandidatin der AfD, ist eine «Nazi-Schlampe». Die giftige Bezeichnung stammte vom Norddeutschen Rundfunk, in der Sendung «Extra 3».
Weidel klagte darauf beim Landgericht Hamburg. Das Gericht wies die Klage gegen die TV-Journalisten um den Moderator Christian Ehring zurück. Bei der Bezeichnung «Nazi-Schlampe» handle es sich «klar erkennbar» um Satire, die «von der Meinungsfreiheit gedeckt ist».
Ich finde, es war ein kluges Urteil, weil es die Meinungsfreiheit im traditionellen Sinne definierte, nämlich als ausladend gefasstes Recht auf freie Rede. Dass es sich bei «Extra 3» um ein Format der politischen Satire handelt, weitete die Grenzen der Meinungsf ...
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